© Sonja Fuchs- Bio Austria/ Geri Grabmann
© Sonja Fuchs- Bio Austria/ Geri Grabmann

EU-Bio-Recht: Trotz Verbesserungen weiter Handlungsbedarf

BIO AUSTRIA Obfrau Grabmann sieht wichtige Eckpfeiler durch EU-Parlament eingeschlagen und fordert höchste Sorgfalt bei Finalisierung in Trilog-Verhandlungen

Im Agrarausschuss des Europaparlaments wurde am Dienstag über den von der Bio-Branche stark kritisierten Entwurf der EU-Kommission für eine Revision der EU-Bio-Verordnung abgestimmt. "Das Europaparlament fordert massive Änderungen ein und bestätigt damit einmal mehr, dass der Vorschlag der EU-Kommission untauglich ist, Bio zu stärken. Mit seiner heute beschlossenen Verhandlungsposition schlägt das Europaparlament wichtige Eckpfeiler ein, tut dies aber nicht immer entschieden genug. Es besteht daher weiter dringender Handlungsbedarf, um eine solide EU-Bio-Verordnung zu erzielen", betont BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann in einer ersten Reaktion.

So hat das Europaparlament die Beibehaltung der verpflichtenden jährlichen Vor-Ort-Kontrolle aller Bio-Betriebe als wichtige Säule des Konsumentenvertrauens eingefordert. Darüber hinaus hat es die Streichung einer Regelung verlangt, welche die Kosten für Verunreinigungen etwa mit Pflanzenschutzmitteln von Nachbarfeldern auf die Biobauern und damit auf die Konsumenten übergewälzt hätte. "Ich begrüße die Unterstützung dieser zwei wichtigen Forderungen von BIO AUSTRIA durch das Europaparlament", so Grabmann. Gleichzeitig soll aber das letztgenannte Thema 2020 wieder auf die Tagesordnung kommen. "Für BIO AUSTRIA ist dies eine nicht nachvollziehbare und nicht akzeptable Position, weil Bio - speziell als wachsender Sektor - Planungssicherheit benötigt", bemängelt Grabmann fehlende Konsequenz des Europa-Parlaments in dieser entscheidenden Frage.

In den nun folgenden "Trilog"-Verhandlungen muss aus der Fülle an Positionen der Agrar-Minister und des Europaparlaments gemeinsam mit der EU-Kommission ein Kompromiss verhandelt werden. "Die vorliegenden Verhandlungspositionen enthalten immer noch eine Fülle von Fallstricken, Widersprüchlichkeiten und technischer Fehler. Ich fordere daher als Obfrau des größten europäischen Bio-Verbandes alle beteiligten Institutionen zu höchster Sorgfalt bei der Finalisierung der EU-Bio-Verordnung auf. Wenn bei den Verhandlungen nicht konsequent das zentrale Ziel der Stärkung der Bio-Landwirtschaft verfolgt wird, kann aus dem untauglichen Kommissionsentwurf kein akzeptables Gesetz mehr werden", so Grabmann. "Das europäische Bio-Recht ist äußerst komplex und jedes Wort kann große Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Biobäuerinnen und Biobauern haben. Eine solide Bio-Verordnung ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine weiterhin positive Entwicklung der Bio-Landwirtschaft in Österreich und Europa", appelliert Grabmann an das Verantwortungsbewusstsein der Politik.

Im März 2014 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue europäische Bio-Verordnung veröffentlicht. Diese regelt die Produktionsvorschriften für als "Bio" oder "Öko" vermarktete Lebensmittel. Dieser wurde von BIO AUSTRIA und der überwiegenden Mehrheit des europäischen Bio-Sektors als "Bio-Verhinderungs-Verordnung" aufs Schärste kritisiert. Der Rat der EU-Landwirtschaftsminister hat bereits im Juni seine Position festgelegt. Mit der heute erfolgten Abstimmung im Agrarausschuss hat nun auch das Europaparlament seine Verhandlungsposition festgelegt. Damit sind alle Voraussetzungen gegeben, um die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Europaparlament und Ministerrat im Trilog abzuschließen. Mit einem Endergebnis ist frühestens mit Ende des Jahres zu rechnen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /