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EU strebt in TTIP die ehrgeizigsten Bestimmungen zu nachhaltiger Entwicklung sowie arbeits- und umweltrechtlichen Aspekten an

„Beim Handel geht es nicht einfach nur um unsere Wirtschaftsinteressen, sondern auch um Wertvorstellungen. Deshalb schlagen wir in den Handelsgesprächen EU-USA ein sehr ehrgeiziges Konzept der nachhaltigen Entwicklung vor.“

Brüssel - Die EU-Kommission hat heute im Rahmen der laufenden Handelsgespräche zwischen der EU und den USA ihren Vorschlag für ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung sowie arbeits- und umweltrechtliche Fragen veröffentlicht.

Das Kapitel über nachhaltige Entwicklung in der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) enthält zu diesen Fragen die ehrgeizigsten Bestimmungen, die je einem Handelspartner vorgeschlagen wurden. Dieser Ansatz folgt der neuen EU-Handelsstrategie "Handel für alle", mit der eine verantwortungsbewusstere Handelspolitik sowohl im Innern als auch weltweit angestrebt wird.

In dem Kapitel geht es vor allem darum, dass anspruchsvolle Normen in den Bereichen Arbeit und Umwelt sowohl in der EU als auch in den Vereinigten Staaten aufrechterhalten werden und dass die Herausforderungen der globalen Wirtschaft wie Kinderarbeit, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitnehmerrechte sowie Umweltschutz gemeinsam angangegangen werden. Sobald eine Einigung erzielt wird, will sich die EU dafür einsetzen, dass alle Bestimmungen dieses Kapitels umgesetzt und durchgesetzt werden.


Bei der Vorstellung des neuen Vorschlags sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström:

‘Der Handel ist nicht nur ein Instrument zur Schaffung neuer wirtschaftlicher Chancen für Verbraucher, Arbeitnehmer und Arbeitgeber; man kann ihn auch einsetzen, damit es in der Welt verantwortungsbewusster zugeht. Beim Handel geht es nicht einfach nur um unsere Wirtschaftsinteressen, sondern auch um Wertvorstellungen. Kinderarbeit, unzureichende Arbeitnehmerrechte oder unverantwortliches Verhalten von Unternehmen sind weltweite Übel. Ich möchte, dass die Handelspolitik uns dabei hilft, diese Übel zu bewältigen. In der neuen Strategie ‘Handel für alle’ habe ich das eindeutig zur Priorität erklärt, und ich möchte dies in unserem Abkommen mit den USA in die Praxis umzusetzen. Deshalb schlagen wir in den Handelsgesprächen EU-USA ein sehr ehrgeiziges Konzept für nachhaltige Entwicklung vor, das eingehalten, umgesetzt und durchgesetzt werden wird, wenn wir für Werte einstehen. Die Zusammenarbeit mit den USA würde unserem weltweit ausgerichteten Engagement für verantwortungsbewussteres Verhalten mehr Durchschlagskraft verleihen. Gleichzeitig würden wir sicherstellen, dass unsere in der EU und in den USA bestehenden anspruchsvollen Normen, auch wenn sie manchmal unterschiedlich sind, aufrechterhalten werden.

Unsere Handelsgespräche mit den Vereinigten Staaten gewinnen mehr und mehr an Transparenz. Deshalb veröffentliche ich heute diesen Vorschlag – damit alle wissen, was wir planen. Gleichzeitig veröffentlichen wir auch unseren ersten ausführlichen Bericht über die jüngste TTIP-Verhandlungsrunde auf unserer Website.’

Der Vorschlag zur nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der TTIP stellt einen integrierten Ansatz für Handel und nachhaltige Entwicklung dar – auch in Bezug auf Arbeit und Umwelt; dabei wird das Recht der Regierungen bekräftigt, Regelungen in den Bereichen Arbeit und Umweltschutz zu erlassen. Darüber hinaus bezieht sich der Vorschlag auf die im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und multilateraler Umweltübereinkünfte eingegangenen Verpflichtungen; so wird gewährleistet, dass beide Seiten eine Reihe gemeinsamer grundlegender Arbeitsnormen und Umweltschutzauflagen einhalten. Ferner enthält der Text eine Verpflichtung, inländische arbeitsrechtliche Vorschriften oder Umweltschutzgesetze nicht zu lockern, um Handel oder Investitionen anzuziehen.
Gleichzeitig präsentiert die Europäische Kommission auch den ersten ausführlichen Bericht dieser Art über die jüngste TTIP-Verhandlungsrunde, die im Oktober stattfand. Darin werden die Diskussionen in allen drei Bereichen des Abkommens – Marktzugang, Regulierungsaspekte und Vorschriften – zusammengefasst.

Ausführliche Bestimmungen zum Thema Umwelt im Kapitel über nachhaltige Entwicklung:

Der EU-Rechtstext enthält:

* Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag, die illegale Fischerei oder den illegalen Handel mit bedrohten wildlebenden Tieren und Pflanzen

* Ausarbeitung von Strategien zur Verhütung oder Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch den Handel mit Chemikalien oder Abfällen

* Förderung des Handels mit umweltfreundlichen Gütern und Technologien sowie von Investitionen in diesem Bereich – beispielsweise im Zusammenhang mit der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen

* Verpflichtung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, Durchführung wirksamer Maßnahmen zur Gewährleistung der nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, insbesondere in Bereichen wie Wälder, Fischerei, wild lebende Tiere und Pflanzen sowie biologische Ressourcen

Detaillierte Bestimmungen zum Bereich Arbeit:

Der EU-Rechtstext enthält:

* Unterstützung aller strategischen Ziele der Agenda für menschenwürdige Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), einschließlich der Förderung der Beschäftigung, der Arbeitnehmerrechte, des sozialen Schutzes und des sozialen Dialogs sowie der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter

* Bekräftigung der IAO-Kernarbeitsnormen, zu denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen, die Verpflichtung zur Beseitigung von Zwangs- oder Pflichtarbeit und Kinderarbeit sowie die Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf gehören; ferner wirksame Umsetzung der IAO-Übereinkommen, bei denen eine der beiden Seiten Vertragspartei ist, in Recht und Praxis sowie Unterstützung laufender Bemühungen um die Ratifizierung der grundlegenden Übereinkommen der IAO

* Bezugnahme auf Strukturen zur Förderung des sozialen Dialogs im Innern wie auch auf transatlantischer Ebene, der Unterrichtung und der Anhörung der Arbeitnehmer, z. B. Betriebsräte

* Verpflichtung zur weltweiten Förderung der Ziele zur unverzüglichen und effektiven Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und zur Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, auch durch innerstaatliche Rechtsvorschriften

* über die Kernarbeitsnormen hinaus Schutz anderer IAO-Normen wie etwa Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Querschnittsbestimmungen zu folgenden Themen:

* sicherstellen, dass Arbeitsnormen und Umweltschutz nicht gelockert werden

* fairen, ethischen Handel durch unparteiische, offene und transparente freiwillige Initiativen fördern

* im Hinblick auf Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit bewährte Verfahren fördern

* soziale Verantwortung der Unternehmen und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in Anerkennung der Rolle, die dabei Staat, Unternehmen und Verbraucher spielen

Die Rolle der Zivilgesellschaft

Die Zivilgesellschaft, einschließlich der Gewerkschaften und der Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich, hat starken Einfluss auf die Handelspolitik der EU. Die Sachkenntnis von NRO, Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitgeberverbänden ist bei der Umsetzung und Überwachung der Verpflichtungen hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung in bestehenden EU-Handelsabkommen äußerst wertvoll. Bevor der Vorschlag den Vereinigten Staaten vorgelegt wurde, beriet sich die Europäische Kommission mehrfach mit allen Interessenträgern, mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und den Mitgliedstaaten.

In den neueren Handelsabkommen der EU ist eine formale Rolle für die Zivilgesellschaft vorgesehen, sobald das jeweilige Abkommen in Kraft ist, und zwar sowohl durch die Teilnahme an inländischen beratenden Gruppen als auch in Form einer gemeinsamen Plattform für den Dialog mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern. Die EU will in Bezug auf die praktische Umsetzung und Überwachung der TTIP weiterhin eng mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

Durchsetzung und nächste Schritte

Die EU wird sich dafür einsetzen, dass sämtliche Bestimmungen des genannten Kapitels eingehalten, umgesetzt und durchgesetzt werden. Es ist ganz klar vorgesehen, dass dies auch in dem Kapitel dargelegt wird. Die Europäische Kommission wird ihren ausführlichen Vorschlag über die Institutionen und Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen; denn zunächst wollen wir eine Einigung über anspruchsvolle Inhalte erzielen und danach Kontrollmechanismen erörtern – also zuerst die Materie dieses ehrgeizigen Vorschlags bearbeiten. Derzeit setzen die EU und die USA ihre jeweiligen Verpflichtungen in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Arbeit und Umwelt in Handelsabkommen unterschiedlich um, aber beide Seiten legen großen Wert darauf, sie verbindlich und vollstreckbar zu machen.

Der Vorschlag der EU wurde den USA während der letzten Verhandlungsrunde im Oktober vorgestellt. Sobald die inhaltliche Arbeit weiter fortgeschritten ist, wird die Kommission ihre Vorschläge für den institutionellen Rahmen, die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und die Durchsetzung vorlegen. In der Zwischenzeit werden die Gespräche mit den Interessenträgern und der Zivilgesellschaft fortgesetzt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /