© circular-economy.prezly.com
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Kreislaufwirtschaft: EU-Kommission verabschiedet neues Maßnahmenpaket

Ziel: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung von Arbeitsplätzen und ein nachhaltiges Wachstum

Brüssel - Die Kommission hat gestern ein neues Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft verabschiedet, um den Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Damit soll die globale Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden, neue Arbeitsplätze geschaffen und nachhaltiges Wachstum gefördert werden.

Mit dem Paket zur Kreislaufwirtschaft sollen die europäischen Unternehmen und Verbraucher beim Übergang zu einer leistungsfähigeren, stärker kreislauforientierten Wirtschaft unterstützt werden. Wichtiges Ziel ist eine nachhaltigere Ressourcennutzung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen es möglich machen, ‘den Kreislauf’ der Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung zu schließen. Dies bringt für die Umwelt und gleichzeitig für die Wirtschaft Vorteile. Ziel ist, eine maximale Wertschöpfung und Nutzung aller Rohstoffe, Produkte und Abfälle zu erreichen, Energieeinsparungen zu fördern und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die Vorschläge gehen über den gesamten Lebenszyklus: Von Produktion und Verbrauch bis zur Abfallbewirtschaftung und dem Markt für Sekundärrohstoffe durch Recycling. Finanziell unterstützt wird dieser Übergang aus den ESI-Fonds, mit 650 Mio. EUR aus dem EU-Finanzierungsprogramm ‘Horizont 2020’ für Forschung und Innovation, mit 5,5 Mrd. EUR aus den Strukturfonds für die Abfallbewirtschaftung und durch Investitionen in die Kreislaufwirtschaft auf nationaler Ebene.

Die Kommission hat das Paket ressortübergreifend erarbeitet: Bekämpfung von Klimawandel und Umweltfragen, Förderung von Beschäftigung, Wirtschaftswachstum, Investitionen und soziale Gerechtigkeit gehören dazu. Im Kernprojektteam waren der Erste Vizepräsidenten Frans Timmermans und der Vizepräsidenten Jyrki Katainen als Vorsitzende, Karmenu Vella und Elzbieta Bienkowska. Auch viele andere Kommissions­mitglieder waren beteiligt und haben dazu beigetragen, die wirksamsten Instrumente in einer breiten Palette von Politikbereichen zu ermitteln.

Der für nachhaltige Entwicklung zuständige Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, sagt: ‘Unser Planet und unsere Wirtschaft können nicht überleben, wenn wir den Wegwerfansatz weiter verfolgen. Wir müssen wertvolle Ressourcen bewahren und ihren wirtschaftlichen Wert vollständig nutzen. Bei der Kreislaufwirtschaft geht es darum, das Abfallaufkommen zu verringern und die Umwelt zu schützen, sie bedeutet aber auch einen grundlegenden Wandel in der Funktionsweise unserer Wirtschaft. Durch Umdenken in Bezug auf Produktion, Arbeit und Kaufverhalten können wir neue Möglichkeiten und Arbeitsplätze schaffen. Mit dem heute vorgelegten Paket liefern wir den umfassenden Rahmen, der diesen Wandel möglich machen wird. Es wird ein glaubwürdiger, ehrgeiziger Weg für eine bessere Abfallbewirtschaftung in Europa aufgezeigt, ergänzt durch flankierende Maßnahmen, die den gesamten Produktzyklus abdecken. Die Mischung aus intelligenter Rechtssetzung und Anreizen auf EU-Ebene wird Unternehmen und Verbraucher sowie nationale und lokale Behörden dabei unterstützen, diesen Wandel voranzutreiben.’

Vizepräsident Jyrki Katainen, verantwortlich für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, meint: ‘Diese Vorschläge geben all denen ein positives Signal, die darauf warten, in die Kreislaufwirtschaft zu investieren. Heute können wir sagen, dass Europa der beste Ort ist, um ein nachhaltiges, umweltfreundliches Unternehmen aufzubauen. Dieser Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft bedeutet auch eine Umgestaltung der Marktwirtschaft und verbessert gleichzeitig unsere Wettbewerbsfähigkeit. Wenn wir ressourceneffizienter arbeiten und unsere Abhängigkeit von knappen Rohstoffen verringern, können wir Wettbewerbsvorteile erzielen. Das Beschäftigungspotenzial der Kreislaufwirtschaft ist enorm und die Nachfrage nach besseren, effizienteren Produkten und Dienstleistungen boomt. Wir werden die Schranken beseitigen, die Unternehmen bei der Optimierung ihrer Ressourcennutzung behindern, und gleichzeitig den Binnenmarkt für sekundäre Rohstoffe stärken. Wir möchten konkrete Fortschritte erzielen und freuen uns, den Weg dahin nicht nur mit den Mitgliedstaaten, Regionen und Städten zu gehen, sondern auch mit Unternehmen, Industrie und Zivilgesellschaft.’

Ein EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

Das Kreislaufwirtschaftspaket ist ein klares Signal an die Wirtschaftsteilnehmer, dass die EU alle Mittel nutzt, um ihre Wirtschaft umzuformen, den Weg für neue Geschäftsmöglichkeiten zu ebnen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die weitgreifenden Maßnahmen zur Änderung des gesamten Produktlebenszyklus gehen über eine Konzentration auf das Ende der Lebensdauer hinaus und unterstreichen die deutliche Absicht, die EU-Wirtschaft zu verändern und Ergebnisse zu liefern. Durch die geschaffenen Anreize sollten sich innovative, effizientere Möglichkeiten der Produktion und des Verbrauchs entstehen. Kreislaufwirtschaft hat das Potenzial zur Schaffung vieler Arbeitsplätze in Europa, bewahrt wertvolle und zunehmend knappe Ressourcen, verringert die Auswirkung der Ressourcennutzung auf die Umwelt und führt Abfallprodukten neuen Wert zu. Enthalten sind sektorbezogene Maßnahmen sowie Qualitätsstandards für Sekundärrohstoffe.

Die im Rahmen des Mandats der derzeitigen Kommission durchzuführenden Schlüsselmaßnahmen sind:

* Die Finanzierung mit mehr als 650 Mio. EUR im Rahmen von ‘Horizont 2020’ und 5,5 Mrd. EUR im Rahmen der Strukturfonds

* Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung samt einer gemeinsamen Messmethodik, verbesserte n Datumsangaben und Instrumenten zur Erreichung des globalen Nachhaltigkeitsziels der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung um die Hälfte bis zum Jahr 2030

* Entwicklung von Qualitätsstandards für Sekundärrohstoffe, um das Vertrauen der Marktteilnehmer in den Binnenmarkt zu erhöhen

* Maßnahmen im Rahmen des Ökodesign-Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2015-2017 zur Förderung vonReparaturfähigkeit, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten, zusätzlich zur Energieeffizienz

* eine überarbeitete Verordnung über Düngemittel zur Erleichterung der Anerkennung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln im Binnenmarkt und zur Unterstützung der Rolle der Bio-Nährstoffe

* Eine Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft, in der Fragen der Recyclingfähigkeit, der biologischen Abbaubarkeit, des Vorhandenseins von gefährlichen Stoffen in Kunststoffen und des Nachhaltigkeitsziels zur Reduzierung der Abfälle im Meer behandelt werden

* eine Reihe von Maßnahmen zur Wiederverwendung von Wasser, einschließlich eines Legislativvorschlags über Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von Abwasser.



Die heute angenommene Mitteilung enthält einen klaren Zeitplan für die vorgeschlagenen Maßnahmen und einen Plan für einen einfachen und wirksamen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft.

Überarbeitete Legislativvorschläge für Abfälle

Der überarbeitete Legislativvorschlag für Abfälle legt klare Ziele für die Abfallverringerung fest und schafft einen ehrgeizigen, glaubwürdigen und langfristigen Rahmen für Abfallbewirtschaftung und Recycling. Um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, werden die Zielvorgaben für die Verringerung von Abfällen in dem neuen Vorschlag begleitet durch konkrete Maßnahmen zur Überwindung von praktischen Hindernissen und zur Anpassung an die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten. Schlüsselelemente des überarbeiteten Vorschlags für die Abfallbewirtschaftung sind u. a.:

eine gemeinsame EU-Zielvorgabe von 65 % für das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2030;
eine gemeinsame EU-Zielvorgabe von 75 % für das Recycling von Verpackungsabfällen bis 2030;
eine verbindliche Zielvorgabe zur Beschränkung der Deponierung von Abfällen auf höchstens 10 % der Gesamtabfälle bis 2030;
ein Verbot der Deponierung von getrennt gesammelten Abfällen;
die Förderung wirtschaftlicher Instrumente zur Abkehr von Abfalldeponierung;
vereinfachte und verbesserte Definitionen und harmonisierte Berechnungsverfahren für Recyclingraten in der EU;
konkrete Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung und Stimulierung der Industriesymbiose - das Nebenprodukt eines Industriezweigs kann zum Rohmaterial eines anderen Industriezweigs werden;
wirtschaftliche Anreize für Erzeuger, die umweltfreundlichere Erzeugnisse auf den Markt bringen, und Unterstützung von Verwertungs- und Recyclingsystemen (z. B. für Verpackungen, Batterien, elektrische und elektronische Geräte, Fahrzeuge).

Hintergrund

Im Dezember 2014 beschloss die Kommission, einen anhängigen Legislativvorschlag über Abfälle als Teil der politischen Diskontinuität im ersten Arbeitsprogramm der Kommission Juncker zurückzuziehen. Die Kommission versprach damals, ihre neuen horizontalen Arbeitsmethoden zu nutzen, um bis Ende 2015 ein neues Paket vorzulegen, das auf der Grundlage des Fachwissens aller Kommissionsdienststellen den gesamten Wirtschaftszyklus und nicht nur die Abfallvermeidungsziele abdeckt. Das heute verabschiedete umfassende Maßnahmenpaket enthält konkrete, weitgehende und ehrgeizige Maßnahmen, die während der Amtszeit der derzeitigen Kommission vorgelegt werden sollen.

Als Teil des Prozesses zur Erarbeitung des Maßnahmenpakets zur Kreislaufwirtschaft organisierte die Kommission am 25. Juni 2015 in Brüssel eine Konferenz zur Kreislaufwirtschaft, an der rund 700 Vertreter von Interessengruppen teilnahmen. Die Teilnahme an der Konferenz stand allen Akteuren offen, die einen Beitrag zur Gestaltung der europäischen Wirtschaftspolitik leisten wollten. Die Konferenz folgte auf eine öffentliche Konsultation von Mai bis August 2015, bei der mehr als 1200 Stellungnahmen eingingen. Darüber hinaus führten die Kommissionsmitglieder, ihre Kabinette und die Dienststellen kooperative Konsultationen mit den wichtigsten Akteuren durch.

Die Kommission fordert nun das Europäische Parlament und den Rat auf, auf der Grundlage dieser wichtigen Vorarbeiten die Annahme und Umsetzung der heute vorgelegten Legislativvorschläge prioritär voranzutreiben. Das Paket wurde bei einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 2. Dezember vorgelegt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /