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EU-Parlament lehnt Genmais-Zulassung ab

Die EU-Kommission sollte die Zulassung des gentechnisch veränderten glyphosattoleranten Mais NK603xT25 aussetzen. Das fordern die Abgeordneten in einer am Mittwoch verabschiedeten nichtbindenden Entschließung.

Sie unterstreichen, dass laut der Weltgesundheitsorganisation das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat "wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen" ist und drängen die Kommission, alle Zulassungen für GVO-Erzeugnisse auszusetzen, solange das Verfahren nicht verbessert worden ist.

Obwohl das Parlament schon lange besorgt ist, dass das aktuelle System der Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln nicht gut funktioniert, hat die Kommission am 4. Dezember 2015 die die Verwendung der genetisch veränderten Maissorten NK603xT25 und MON87427 in Lebens- und Futtermitteln zugelassen.

Krebserregend?

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat, das vom NK603xT25-Mais toleriert wird (wie auch das Unkrautvernichtungsmittel Glufosinatammonium), durch das spezialisierte Krebszentrum der Weltgesundheitsorganisation am 20. März 2015 als ‘wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen’ eingestuft wurde.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hingegen hat am 12. November 2015 mitgeteilt, dass das Unkrautvernichtungsmittel "wahrscheinlich nicht krebserregend" für den Menschen sei.

Ein mangelhaftes Verfahren

Die Abgeordneten heben ebenfalls hervor, dass seit Inkrafttreten des bestehenden Zulassungsverfahrens alle Zulassungsbeschlüsse der Kommission ohne eine durch qualifizierte Mehrheit erreichte Unterstützung der Mitgliedstaaten angenommen wurden. Was normalerweise "eine absolute Ausnahme darstellt", ist "bei der Entscheidungsfindung im Bereich der genetisch veränderten (GV) Lebens- und Futtermittel die Norm geworden", so das Parlament.

Die Entschließung wurde mit 403 Stimmen angenommen, bei 238 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen.

Hintergrund
Im Oktober haben die Abgeordneten einen Gesetzesvorschlag abgelehnt, der einzelnen EU-Mitgliedstaaten erlaubt hätte, in ihrem Hoheitsgebiet den Verkauf und die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel – die von der EU genehmigt sind – zu verbieten oder einzuschränken. Sie befürchteten, die neuen Regeln könnten schlicht nicht durchsetzbar sein und die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen Pro- und Anti-GVO-Ländern zur Folge haben. Sie forderten die EU-Kommission auf, einen neuen Gesetzesvorschlag zu machen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /