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Oeynhausen: Nach Einigung mit der Groth-Gruppe bleibt die Hälfte der Anlage erhalten

Am 18. Januar 2016 haben der Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf e.V. und der Berliner Bauunternehmer Groth in ihren mehrjährigen Verhandlungen um die Schmargendorfer Kleingartenanlage Oeynhausen eine Einigung erzielt. Inhalt der schriftlichen Vereinbarung sind die Übergabe- und Entschädigungsmodalitäten der zu beräumenden Fläche. Die Wiederaufnahme der verfahrenen Verhandlungen und der nun vereinbarte Kompromiss kamen auf Initiative des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V. zustande. „Wir hätten uns natürlich einen vollständigen Erhalt der Anlage gewünscht, aber die Vorgeschichte ist sehr komplex, so dass wir mit dem Teilerhalt zufrieden sein müssen“, sagt Günter Landgraf, Präsident des Landesverbandes der Gartenfreunde e.V. „Dennoch sehen wir die Kernaufgabe unseres Verbandes weiterhin darin, um jede einzelne Parzelle in der Stadt zu ringen. Das war so, das ist so und das wird so bleiben.“


Von der Gesamtfläche soll eine Teilfläche im Umfang von rund 150 Parzellen erhalten bleiben, d.h. von den ursprünglich 90 Hektar Fläche können rund 45 Hektar weiterhin als Kleingärten genutzt werden. Die westliche Teilfläche von rund 150 Parzellen muss bis zum 31. Januar 2016 beräumt an die Groth-Gruppe übergeben werden. Die Pächter des zu beräumenden Areals werden entschädigt und bei der Suche nach einem neuen Kleingarten unterstützt. Die Groth-Gruppe ist damit einverstanden, dass die betroffenen Kleingärtner nach dem Zeitpunkt der Wertermittlung und ohne Anrechnung auf die festgestellte Entschädigung Gegenständige wie Lauben und Anpflanzungen von ihren Parzellen entfernen und für sich behalten. Die Groth-Gruppe verpflichtet sich, das Vereinshaus, das aktuell auf der zu beräumenden Fläche steht, an einem neuen Standort auf dem sogenannten Entenschnabel wieder aufzubauen.

Eine der Grundlagen des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V. ist es, als demokratische Organisation rechtsstaatliche Entscheidungen zu akzeptieren. Im Falle von Oeynhausen wurden diese Entscheidungen von den Bezirkspolitikern schließlich gegen die berechtigten Interessen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner der Stadt getroffen. Denn gemäß einem Bürgerentscheid aus dem Jahr 2014 sollte die inzwischen hundertjährige Kleingartenanlage Oeynhausen eigentlich erhalten bleiben. Dennoch liefen die nachfolgenden Verhandlungen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf mit dem damaligen Eigentümer des Grundstückes, der Lorac AG, im Ergebnis darauf hinaus, die Kleingartenanlage zugunsten von Wohnungen teilweise zu vernichten.
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