© Aktionsbündnis TTIP
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TTIP: Keine Annäherung zwischen EU und USA bei Kosmetika möglich

Geplante Regulierungszusammenarbeit besonders sensibel für Kosmetik-Inhaltsstoffe

Wien/Brüssel - Diese Woche wurde bei der 12. TTIP-Verhandlungsrunde in Brüssel über eine engere Zusammenarbeit bei Regulierungen aller Art verhandelt. Die EU-Kommission hatte den USA am Montag laut EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström dazu einen neun Vorschlag unterbreitet., dieser soll nächste Woche auf der EU-Kommissions-Webseite veröffentlicht werden. Heidemarie Porstner, TTIP-Sprecherin der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000: "Im Sinne der Transparenz wäre es wirklich hilfreich, vor der Verhandlungsrunde zumindest über die Position der EU-Kommission Aufschluss zu haben."

Neun relevante Bereiche sollen von der so genannten "Regulatory cooperation" umfasst werden; ob Kosmetika inkludiert sind, wird sich wohl erst weisen. Doch wurden sie bisher seitens der Industrie als eines der relevantesten Felder identifiziert. Heidemarie Porstner:
"Gerade Kosmetika sind aber ein besonders sensibler Bereich, wenn es um eine engere Zusammenarbeit zwischen EU und USA geht. Hier unterscheiden uns Welten."

EU-Kommission will Angleichung bei wissenschaftlicher Sicherheitsbewertung

In dem 2014 von der EU-Kommission veröffentlichten Positionspapier zu TTIP und Kosmetika war das prioritäre Ziel noch eine gegenseitige Anerkennung der jeweils in den USA und der EU zugelassenen bzw. verbotenen Inhaltsstoffen für Kosmetika ("mutual recognition"). Im Frühjahr 2015 schwenkte die EU-Kommission jedoch plötzlich um und sprach in ihrem neuen Positionspapier nur mehr von einer engeren Zusammenarbeit bei wissenschaftlichen Methoden zur Sicherheitsbewertung. GLOBAL 2000: "Selbst wenn es keinen gegenseitige Anerkennung der jeweils zugelassenen Stoffe geben soll, gibt es auch bei der wissenschaftlichen Bewertung und der Umsetzung von Studienergebnissen gravierende Unterschiede. Selbst diese verstärkte Zusammenarbeit könnte zu einer Absenkung der Standards in der EU führen."

Völlig unterschiedliche Herangehensweise in der EU und den USA

In der EU sind über 1300 Inhaltsstoffe für Kosmetika verboten, weil sie im dringenden Verdacht stehen, sich negativ auf die menschliche Gesundheit auszuwirken. In den USA sind es gerade einmal 11. Die Food and Drug Administration (FDA) in den USA hat de facto kaum Einfluss darauf, was in Kosmetika verwendet wird. Es heißt dort sogar, dass Kosmetik-Hersteller jeden beliebigen Inhaltsstoff - bis auf wenige Ausnahmen – verwenden können; es bedarf keiner Zulassung. Die FDA kann nur dann intervenieren, wenn es einen "zuverlässigen" wissenschaftlichen Beweis gibt, dass ein Inhaltsstoff sich gesundheitsgefährdend auswirkt.

TTIP verzögert jetzt schon Regulierung für hormonell wirksame Chemikalien in der EU

Mit zweieinhalb Jahren Verspätung wird die EU-Kommission nun im Juni einen Kriterien-Katalog zur Bewertung von hormonell wirksamen Chemikalien vorlegen. Und dies passiert erst, weil Schweden die Kommission verklagt und Recht bekommen hatte. Im Lichte der geplanten Regulierungszusammenarbeit mit TTIP ist jedoch zu befürchten,dass dieser Kriterien-Katalog sehr schwach ausfallen wird. Porstner abschließend: "Seit den TTIP-Verhandlungen scheint es nochmal um einiges schwieriger, wirklich wirksame Regulierungen für Kosmetika in der EU durch zu bringen. Das zeigt uns einmal mehr, dass TTIP nicht im Sinne des Umwelt- und KonsumentInnenschutzes ausgestaltet sein kann."

Mehr zu Regulierungszusammenarbeit zu TTIP und Kosmetika unter:

www.global2000.at/ttip

Mehr zu EDCs unter:

https://www.global2000.at/hormonell-wirksame-chemikalien-Kosmetik



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Weitere Infos: Global2000

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /