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Geplante AÜG-Novelle: Industrieservice zahlt die Zeche für Fleischer

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Pressemitteilung von: WVIS - Wirtschaftsverband für Industrieservice e.V.

/ PR Agentur: Namu-PR
Dr. Reinhard Maaß, Geschäftsführer WVIS e.V.

Dr. Reinhard Maaß, Geschäftsführer WVIS e.V.

• AÜG-Novelle zu pauschal angelegt
• Hochqualifizierte Tätigkeiten mit tarifvertraglicher Bezahlung müssen ausgenommen werden
• Novelle gefährdet hochqualifizierte Arbeitsplätze im Industrieservice
• Industrieservice elementar für den Erfolg von Industrie 4.0



Düsseldorf, 30.08.2016 – Wenn im September die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Bundestag diskutiert wird, ist eines jetzt schon sicher: Setzt es sich in der vorgeschlagenen Form durch, werden hochqualifizierte Arbeitnehmer im Industrieservice die Zeche für die Fehler bei Fleischern und im Einzelhandel zahlen.

Mitarbeiter im Industrieservice sind Spezialisten, die analog zu den tariflichen Einkommen regulärer Angestellter in den jeweiligen Industriebetrieben bezahlt werden und für den Ausbau von Industrie 4.0 wesentlich sind. Ihre Anstellungsverhältnisse sind auf Dauer angelegt, nur dass sie nicht immer durchgängig im selben Betrieb arbeiten. Die Arbeitsbedingungen sind hierbei nicht vergleichbar mit denen in der klassischen Arbeitnehmerüberlassung:

Basierend auf den letzten Änderungen im AÜG konnten viele zusätzliche Arbeitsplätze auch im Bereich des Industrieservice geschaffen werden. Wesentlich hierfür war der Entfall der Höchstüberlassungsdauer von damals 24 Monaten. Kommt die Reform in der jetzt vorliegenden Form, wäre bereits nach 18 Monaten für die Arbeitnehmer Schluss.

„Für die speziellen Anforderungen im Industrieservice sind Flexibilität wie Verlässlichkeit beim Einsatz von Arbeitskräften essentiell”, erläutert Dr. Reinhard Maaß, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes der Industrieservice-Anbieter WVIS. Gerade bei Industrie 4.0 ist die Qualifikation im Industrieservice heute schon höher als bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen und für diese elementar, wenn sie ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit erhalten wollen.

„Wenn der Bundestag jetzt das AÜG novelliert, müssen Dienstleister im Bereich des Industrieservice explizit ausgenommen werden, sollen diese erfolgreichen und vorbildlichen Dienstleistungszweige nicht gekappt werden“, fordert Maaß. Schließlich werden im Industrieservice schon jetzt die geplanten Forderungen übertroffen.

„Den Industrieservice mit den kritisierten Branchen wie Fleischer oder Einzelhandel pauschal über eine Kamm zu scheren, würde die AÜG-Novelle vorm Start weg ad absurdum führen“, sagt Maaß. „Denn diese Novelle gefährdet hochqualifizierte Arbeitsplätze, die im Zeitalter von Industrie 4.0 noch wichtiger sind als ehedem schon.“

(280 Wörter / 2199 Zeichen inkl. Leerzeichen)
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