© Hans Braxmeier - pixabay.com / Effiziente Gebäudesanierung macht Sinn
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Bundesminister Rupprechter: Finanzausgleich unterstützt Klimaschutz

Koordiniertes Vorgehen bei Klimaschutzmaßnahmen und klimafreundlichem Wohnbau

Der am Montag fixierte Finanzausgleich von Bund, Ländern und Gemeinden setzt positive Signale für den Klimaschutz. Umweltminister Andrä Rupprechter sieht darin einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Pariser Klimavertrages in Österreich. "Um die Klimaziele zu erreichen, müssen alle an einem Strang ziehen. Der neue Finanzausgleich unterstützt durch eine koordinierte Vorgangsweise von Bund, Ländern und Gemeinden eine aktive Klimaschutzpolitik in Österreich. Finanzminister Schelling hat hier gemeinsam mit den Bundesländern eine zukunftsweisende Strategie entwickelt", betont Rupprechter.

Um den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudesektor zu reduzieren, gibt es auch künftig eine Artikel 15a Vereinbarung zum Klimaschutz im Wohnbau. Die bestehende Vereinbarung, die entsprechende Kriterien für die Vergabe von Wohnbauförderungen vorsieht, wird an die neuen Herausforderungen im Klimaschutz angepasst. Im geförderten Neubau werden künftig deutliche Anreize gesetzt, um einen Niedrigstenergiehausstandard zu erreichen und CO2-neutrale Energiesysteme einzusetzen. "Das Ölheizungsverbot haben wir in einem ersten Schritt für den Bereich des geförderten Wohnbaus durchgesetzt. Der Einbau von Gas-Brennwertsystemen ist nur mehr in Ausnahmesituationen und in Kombination mit Solar möglich", so der Umweltminister.

Im neuen Finanzausgleichsgesetz ist ein "Klimaschutzkoordinationsmechanismus" vorgesehen. Damit wird ein abgestimmtes Vorgehen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen garantiert und der aktuelle Prozess hin zu einer integrierten Energie- und Klimastrategie 2030 unter Einbindung der Länder deutlich unterstützt.

Ergänzt wird der Koordinationsmechanismus durch einen sogenannten "Klimaschutz-Verantwortlichkeitsmechanismus". Wird künftig der EU-rechtlich verankerte Zielpfad zur Treibhausgasreduktion überschritten, teilen sich Bund und Länder die Kosten für allenfalls erforderliche Zertifikatskäufe im Verhältnis 80:20. Zudem müssen umgehend Verhandlungen über weitere Maßnahmen aufgenommen werden.

Quelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /