© japardice / Schifahren
© japardice / Schifahren

Heliskiing: Im öffentlichen Interesse?

Der Alpenverein fordert bereits längere Zeit ein Heliskiing-Verbot in Österreich- In Vorarlberg erfolgte die Zustimmung "im öffentlichen Interesse"

In allen Bundesländern, mit Ausnahme von Vorarlberg, ist Helisking verboten. Der Alpenverein Vorarlberg ist darüber gar nicht erfreut: Bereits vor einiger Zeit, als das erste Mal die Verlängerung des Bescheides für das Heliskiing am Arlberg anstand, setzten sich der Alpenverein Vorarlberg und andere Naturschutzorganisationen des Landes Vorarlberg für das Verbot dieses ein. Leider war der Einspruch erfolglos. Nun lief der Bescheid wieder ab und der Alpenverein forderte zusammen mit der Naturschutzanwältin Katharina Lins eine endgültiges Verbot des Heliskiings am Arlberg.

Auch der Umweltdachverband sieht einen groben Widerspruch zu Verpflichtungen aus Klimaabkommen und ein schlechtes Signal für die Übernahme des Alpenkonventionsvorsitzes durch Österreich.

‘Wie nicht zuletzt eine Stellungnahme der Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich beweist, widerspricht die Weiterführung des Heliskiing-Angebots klar den Interessen des Tourismus- und Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention. Die Alpenkonvention ist in Österreich seit 2002 geltendes Recht, womit die festgeschriebenen öffentlichen Interessen des Umweltschutzes hoch zu bewerten sind’, so Franz Maier, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

Aber auch viele weitere Gründe sprachen gegen eine Bewilligungsverlängerung: Das Angebot an Tiefschneeabfahrten in Lech-Zürs ist bereits groß. Stetig wurden durch massive Landschaftseingriffe weitere Hänge erschlossen, ein zusätzliches Heliskiing-Angebot erscheint daher überflüssig. Generell ist es in einem Land wie Österreich, das bereits über unzählige Skigebiete verfügt und sich durch seine Kleinräumigkeit auszeichnet, nicht rechtzufertigen, die wenigen nicht erschlossenen Gebiete mit Heliskiing zu belasten. Das vorgeschobene Argument, durch ein Verbot TouristInnen zu verlieren, ist nicht haltbar, da Heliskiing selbst bedeutende Gruppen wie beispielsweise TourengeherInnen fernhält. ‘Diese Art von Tourismus wollen und brauchen wir in Österreich nicht’, bekräftigt Franz Maier und erläutert weiter: ‘Gerade in Zeiten, wo Schneesicherheit aufgrund des Klimawandels immer weniger gegeben ist, ist es absurd, derart energieintensive Formen des Schifahrens anzubieten – und auch nicht im Sinne des bereits ratifizierten Klimaabkommens von Paris."

Bereits im Bewilligungsbescheid aus dem Jahr 2011 sprach sich sogar die Abteilung Umweltschutz des Amtes der Vorarlberger Landesregierung gegen die Bewilligung aus. Auch der forsttechnische Amtssachverständige sowie jener für Naturschutz sahen die Bewilligung kritisch beziehungsweise lehnten sie ab.

Die Vorarlberger Landesräte Erich Schwärzler und Karlheinz Rüdisser stimmten trotzdem der Verlängerung von Heliskiin zu, mit einem Hinweis auf ‘öffentliches Interesse’. Damit werde die Sicherheit und das touristische Angebot gefördert, so die beiden Landesräte. Der Alpenverein ist empört und will gegen die Bewilligung Rechtsschritte unternehmen.

Mit einem Bescheid des Wirtschaftslandesrates Rüdisser wurde nun die Ausnahmegenehmigung bis ins Jahr 2021 verlängert. Warum?
"Heliskiing liegt im öffentlichen Interesse.", so beantwortet Rüdisser eine Anfrage der Grünen, die dazu erfolgt ist. Argumentiert wird, dass damit das touristische Angebot erweitert wird und gleichzeitig die Sicherheit erhöht werde, da die Piloten nicht nur für Helisking, sondern auch für Rettungsflüge eingesetzt werden und sie durch Helisking das Geländ besser kennen. Die Landesräte meinen, sowohl Skitourengeher als auch weitere Gäste werden mit Heliskiing nicht wesentlich gestört und auch nicht die Wildtiere.

Der Alpenverein will nun beim Verkehrsministerium eine Eingabe gegen die verlängerte Bewilligung machen.

Außerdem sieht der Alpenverein wesentliche Konvergenzen mit den langfristigen Zielen Vorarlbergs zum Thema Klimaschutz und zum Thema Tourismus. Im "Einklang mit der Vorarlberger Tourismusstrategie 2020" steht die Bewillung auf gar keinen Fall. Das Land hat sich darin verpflichtet, eine Mobilität ohne unnötige schädliche Emissionen umzusetzen. Der Alpenverein steht mit seiner Ablehnung von Heliskiing ganz offensichtlich nicht alleine da, soviel scheint fix.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /