© Jill Wellington / Schnee
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Vorarlberger Naturschutzanwältin Lins: Umwelt zu oft Verlierer

Im Jahr 2016 gab es in Vorarlberg viele Niederlagen für die Umwelt, so die Meinung von Naturschutzanwältin Katharina Lins

Bei aus Sicht des Naturschutzes wesentlichen Projekten siegte oft das sogenannte öffentliche Interesse. Als Beispiele dafür sind beispielsweise die erfolgte Verlängerung der Genehmigung für das Heliskiing am Arlberg zu nenen oder die Inbetriebnahme der neuen Flexenbahn am Arlberg.

Öffentliches Interesse beim Heliskiing?

Leider liegt bei größeren Projekten der Ball sehr oft bei der Politik. Lins ist der Ansicht, dass die Begründung der ÖVP-Landesräte Rüdisser und Schwärzler, die bei der Verlängerung der Heliskiing-Genehmigung am Arlberg von öffentlichem Interesse sprachen, beispielsweise weil die Flüge zur Schulung der Piloten für Rettungseinsätze dienen würden, eine fragwürdige Argumentation. Peter Haßlacher, der Vorsitzende der Alpenschutzkommission, kritisiert die Verlängerung der Genehmigung ebenfalls, kritisch äußern sich auch der Alpenverein, der Umweltdachverband und die SPÖ. In keinem anderen Skigebiet außer in Lech ist in Österreich derzeit Heliskiing erlaubt. In allen anderen Bundesländern herrscht absolutes Heliskiingverbot.

Bei der neuen Flexenbahn sei das Verfahren unter Zeitdruck durchgeführt worden, meint Lins. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung sei von Seiten der Behörde auf einen Lokalaugenschein verzichtet worden und beim Bau sei massiv in unberührtes Gebiet eingegriffen worden. Lins hofft nun darauf, dass sich durch die Umsetzung der Aarhus-Konvention neue Möglichkeiten ergeben, da damit die Parteistellung von Naturschutz- und Bürgerorganisationen bei Verfahren besser geregelt werden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /