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Menschenrechtsbeschwerde gegen Tschechien wegen Bedrohung durch AKW Temelin wird eingebracht

FPö bringt Klage beim Europäischen Gerichtshof ein

Beim tschechischen Atomkraftwerk Temelin sind mehr als 115 Störfälle aktenkundig. "Entgegen der Entschließung desösterreichischen Nationalrates, internationale Rechtsschritte einzuleiten, hat die österreichische Bundesregierung bis heute keinerlei rechtlichen Schritte gesetzt", stellte der freiheitliche Temelin-Sprecher NAbg. Werner Neubauer heute fest. Das Melker Abkommen samt dem diesbezüglichen Follow-up-Abkommen verlangt aber die nachweisliche Umsetzung aller offenen Sicherheitspunkte beim tschechischen Atomkraftwerk Temelin. Dennoch sind die wichtigsten Sicherheitspunkte nach wie vor ungelöst.

"Die Menschenrechte auf Leben, körperliche Integrität und Gesundheit sowie auf Unversehrtheit der Umwelt sind durch das Atomkraftwerk Temelin gefährdet.
Hinzu kommt die zusätzliche Bedrohung durch die aktuellen Ausbaupläne des Atomkraftwerkes Temelin um weitere zwei Blöcke. Wenn aber Tschechien nicht einmal in der Lage ist, das Melker Abkommen zu erfüllen und zwei Reaktorblöcke technisch in den Griff zu bekommen, wie will es vier Blöcke rechtskonform und sicher betreiben? Die FPÖ hat bereits vor einem Jahr die Ausbaupläne Tschechiens abgelehnt und davor nachhaltig gewarnt, doch die Bundesregierung hat bloß beschwichtigt, um sich letztlich von den Tschechen erneut über den Tisch ziehen zu lassen!" so die FPÖ.

"Die aktuelle Bedrohung der österreichischen Bevölkerung und ganz Europas durch das Atomkraftwerk Temelin, die Häufung der Störfälle, die nach wie vor offenen Sicherheitspunkte und das Fehlen rechtsverbindlicher Sicherheits-Normen haben die FPÖ deshalb im Interesse der österreichischen Bevölkerung veranlasst, jetzt zu handeln", begründete Neubauer die Einbringung der Klage.

Ähnlich wie es innerstaatlichen rechtlichen Schutz vor Gefährdung durch drohende Immissionen gibt, gibt es nämlich auch einen menschenrechtlichen Schutz gegen derartige Gefahren. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in letzter Zeit aus Artikel 2 und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention auch staatliche Schutzpflichten abgeleitet hat, ist jeder Staat und somit vorliegendenfalls die Tschechische Republik menschenrechtlich verpflichtet, wirksame Abhilfe gegen bestehende Bedrohungen zu schaffen.

Die österreichische Bundesregierung hat es bisher unterlassen, diesen Schutz durch konkrete rechtliche Schritte einzufordern. Die FPÖ hat nun dem akademischen Europarechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Michael Dohr den Auftrag erteilt, eine Menschenrechtsbeschwerde namens des Temelin-Sprechers der FPÖ, NAbg. Werner Neubauer zu erstellen. "Die Beschwerde wird in Kürze beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht und zugleich auch der medialenÖffentlichkeit präsentiert werden, damit sich jeder ein objektives Bild von der Sach- und Rechtslage machen kann", meint Neubauer.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /