Deutschland hat Anfang Oktober 2007 den in der EU-Richtlinie über Endenergieverbrauch und Energiedienstleistungen (EDL-RL) geforderten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) vorgelegt. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie betrachtet hierin die Steigerung der Energieeffizienz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht alleine von der Bundesregierung bewältigt werden könne. Um den festgelegten Energieeinsparrichtwert von neun Prozent zu erreichen, seien weiterhin die Beiträge von Bürgern, Wirtschaft, Ländern und Kommunen gefragt. Insbesondere gelte es, Märkte für Energiedienstleistungen zu entwickeln und zu fördern.
Zu den Grundprinzipien der EDL-RL gehört, dass der Energieeinsparrichtwert aufgrund von Energiedienstleistungen und anderen Endenergieeffizienzmaßnahmen erreicht werden muss. Der nun vorgelegte 96 Seiten umfassende nationale Aktionsplan nennt neben den bereits existierenden Regelungen zusätzliche bzw. zu erweiternde Maßnahmen seitens des Staates und der Wirtschaft. Hervorgehoben werden im Einzelnen:
Allgemeine und sektorübergreifende Maßnahmen:
> Zügige Verbreitung der zeitgenauen Verbrauchsmessung (»Smart Metering«)
> Ausbau und Auflage verschiedener Förderprogramme um Effizienzpotenziale zu mobilisieren
> Ausbau der Energieforschung im Bereich der Energieeffizienzsteigerung
> Deutliche Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude
> Unverzügliche Festlegung von Standards für Geräte und Produkte im Rahmen der Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie
> Verbesserung der Energieverbrauchskennzeichnung
> Start eines Technologieprogramms »Klimaschutz und Energieeffizienz«
Maßnahmen im Sektor Private Haushalte:
> Verstetigung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und Erweiterung der Fördertatbestände
> Langfristiger Austausch von Nachtstromspeicherheizungen
> Prüfung der Contracting-Potenziale im Wohnungsbau
Maßnahmen in den Sektoren Gewerbe/Handel/Dienstleistungen und Industrie:
> Verstärkte Investition in die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude
> Bedeutung moderner Energiemanagementsysteme in der Industrie unterstreichen
> Durchführung einer Kampagne zur Etablierung von Contracting als Energieeffizienz-Dienstleistung
> Stärkerer Einsatz von KWK-Anlagen in der Industrie
Maßnahmen im Sektor Verkehr:
> Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis bei Neuwagen
> Verbesserung der Energieverbrauchskennzeichnung bei PKW
> Stärkere Spreizung und stärkere Differenzierung der LKW-Mautsätze nach Emissionsklassen
Die im Mai 2006 verabschiedete EDL-RL gibt einen nationalen Energieeinsparrichtwert für den Zeitraum Anfang 2008 bis Ende 2016 vor. Dieser beträgt neun Prozent des jährlichen Durchschnittsverbrauchs aller von der Richtlinie erfassten Energieverbraucher in den letzten fünf Jahren vor der Umsetzung der Richtlinie. Die Bundesregierung will die EDL-RL in Kooperation mit den Marktakteuren umsetzen. Zweck aller Maßnahmen sei die Steigerung der Effizienz der Endenergienutzung. Dies solle durch die Entwicklung und Förderung von Energiedienstleistungsmärkten sowie mit der Festlegung von Richtzielen, Maßnahmen und Instrumenten erreicht werden.
Der nationale Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland ist im Internet abrufbar unter http://ec.europa.eu/energy/demand/legislation/end_use_en.htm
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Energiedienstleistungen entwickeln und fördern: Deutschland legt nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan vor
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