© Gerd Altmann pixabay.com
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Stadtstraßen-Bescheid nach Beschwerden nicht rechtskräftig

Skandal um Aberkennung aufschiebender Wirkung erfordert unverzügliches Handeln der belangten Behörde

Wie die Umweltorganisation VIRUS bekannt gibt, hat sie Beschwerde gegen den UVP-Änderungsbescheid der Stadtstraße Aspern erhoben. UVP-Experte Wolfgang Rehm "Dadurch ist dieser Bescheid nicht rechtskräftig geworden und wird sich das Bundesverwaltungsgericht damit zu befassen haben. Gemäß Antragsstellerin ist dieser Änderungsbescheid zwingend erforderlich."

Damit sollten durchgehende Nacht und Wochenendarbeiten durchgesetzt werden die im Originalbescheid extra per Auflage verboten worden waren. Dementsprechend würden neben VIRUS auch die Donaustädter Bürgerinitiativen "Hirschstetten Retten" und "Netzwerk Verkehrsregion Wien NÖ", vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Schachinger, diesen Bescheid bekämpfen. Problem sei dass nach aktuellen Stadtstraßen-Planungen mehrfach die brandneu ausgebaute Marchegger Ostbahn und die relativ neue U2 gequert werden müsse "Dass man jetzt nach jahrelangem Verfahren draufgekommen ist, dass alles ganz anders gemacht werden müsse als geplant gewesen und verspätete Detailuntersuchungen bei der U2 zur Umstellung zwangen kann nur als miserable Planung der MA28 bezeichnet werden," so Rehm. Der von der Wiener Landesregierung beschlossene Bescheid zeige eine für Kenner wenig überraschende aber dennoch erschreckende Ignoranz, mit der nicht nur die vorbringen der Parteien sondern auch Teile der von der belangten Behörde selbst bestellten bauwirtschaftlichen Gutachters ignoriert worden sei, die die Analyse bautechnischer Alternativen bemängelt hatten. "So viel selektive Wahrnehmung muss man den Herrschaften einmal nachmachen", kritisiert Rehm. In der Öffentlichkeit noch wenig bekannt sei eine im Zusammenhang ab Sommer geplante Sperre eines weiteren Teils der U2. "Das würde bedeuten dass die momentan mit viel Selbstlob ausgestatte Seestadt 9 Wochen von ihrer immer noch einzig nennenswerten ÖV Verbindung abgeschnitten würde, auch weil in den letzten 15 Jahren die Hausaufgaben in der Donaustadt noch nicht gemacht worden sind und es etwa die Verlängerung der Straßenbahnlinie 25 immer noch nicht gibt", kritisiert Rehm.

Besonders skandalös am bekämpften Beschied sei die eilfertige Aberkennung der gesetzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung durch die belangte Behörde. "Das ist grundsätzlich möglich aber dafür braucht es zwingend eine begründete Abwägung öffentlicher Interessen als auch Gefahr im Verzug, beides hat die Behörde nicht geliefert, so Verfahrens- Experte Rehm. Nun müssten die Beschwerden die auch diese Aberkennung bekämpfen abseits des sonstigen procedere unverzüglich an das Bundesverwaltungsgericht zur Eil-Entscheidung über die aufschiebende Wirkung weitergeleitet werden. " Wir werden sehen ob die Wiener Behörden dem Gesetz Genüge tun oder in einer politisch aufgeheizten Stimmung Gesetzesbruch begehen", so Rehm. Derzeit sei der Bescheid noch vollstreckbar, wie absehbar und im Verfahren vorgebracht seien aber die in Aussicht genommenen Fenster für Streckensperren ambitioniert gewesen und die erforderliche Vergabe der Bauaufträge noch nicht erfolgt.

Hier muss sich die Wiener Stadtregierung jetzt etwas überlegen, am besten im Dialog mit allen, denen zukunftsfähige und klimagerechte Verkehrskonzepte und echter Verkehrsentlastung interessiert sind, so Rehm.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /