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Temelin: Eklat beim bilateralen Expertentreffen in Prag

Tschechische Delegationsleitung möchte kritisches Statement für „nicht existent“ erklären

© Radko Pavlovec
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Hinweis auf Widerspruch des laufenden UVP-Verfahrens zu neuen Blöcken in Temelin zum EU-Recht soll aus dem Protokoll entfernt werden

Beim gestrigen bilateralen Expertentreffens in Prag im Rahmen des Nuklearinformationsabkommens kam es zu einem Eklat. Im Rahmen der Diskussion zum laufenden UVP-Verfahren zur Errichtung neuer AKW-Blöcke in Temelin wurde von den Vertretern der Bundesländer Oberösterreich und Burgenland ein kritisches Statement vorgebracht, in dessen Rahmen auf die Verletzung des EU-Rechts hingewiesen wurde. Das tschechische Umweltministerium wurde ersucht, für ein ordentliches Verfahren im Einklang mit dem EU-Recht zu sorgen. Der Leiter der tschechischen Delegation von der Nuklearaufsichtsbehörde SUJB verlangte von der Leitung der österreichischen Delegation umgehend, das Statement für ‘nicht existent’ zu erklären. ‘Die Arroganz der Atomlobby hat bereits ungeheuerliche Ausmaße erreicht’, erklärt Radko Pavlovec. ‘Anstatt sich mit der berechtigten Kritik auseinanderzusetzen, soll den Kritikern der Mund verboten werden. Der Versuch einer solchen Zensur muss kategorisch zurückgewiesen werden, die Verletzung des EU-Rechts ist beim UVP-Verfahren zu neuen Temelin-Blöcken nicht zu leugnen’.

Quelle: Radko Pavlovec

Das „verbotene“ Statement zum Tagesordnungspunkt „UVP-Verfahren zur Errichtung neuer AKW-Blöcke am Standort Temelin“:

Erklärung zum grenzüberschreitenden UVP-Verfahren zur Errichtung neuer AKW-Blöcke am Standort Temelín



Es wird auf die Tatsache hingewiesen, dass das gegenständliche UVP-Verfahren unter Verletzung des EU-Rechts durchgeführt wird. Die Rechte der Verfahrensteilnehmer werden im Widerspruch zum Artikel 10a der Richtlinie 85/337/EWG auf eine unzulässige Art eingeschränkt. Es besteht keine Möglichkeit, den UVP-Bescheid vor einem unabhängigen Gericht anzufechten.



Die tschechische Seite wird daher dringend ersucht, den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen und ein ordentliches UVP-Verfahren zu ermöglichen, welches im Einklang mit dem EU-Recht durchgeführt wird.



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