Raumordnungsprogramm Wien-Umland: Handeln ist notwendig

Überarbeitung des regionalen Raumordnungsprogramms Wien-Umland ist notwendig- Jahreshauptversammlung des NATURSCHUTZBUND NÖ in Eggenburg beschloss Resolution

Gemäß dem NÖ Raumordnungsgesetz 1976 § 1 (1) ist die ‘vorausschauende Gestaltung eines Gebietes zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung und Sicherung des Lebensraumes unter Bedachtnahme auf die natürlichen Gegebenheiten …,’ ein festgelegtes Leitziel.

Wie sich zuletzt gezeigt hat, war die für den Bau eines Hochhauses in Gumpoldskirchen erforderliche Flächenumwidmung nach dem NÖ Raumordnungsgesetz genehmigungsfähig.
Das Amt der NÖ Landesregierung hätte die von der Gemeinde beschlossenen Flächenumwidmung nur dann verhindern können, wenn sie einen Widerspruch zum übergeordneten regionalen Raumordnungsprogramm nachweisen hätte können. Dies war nicht möglich. Wie sich wieder einmal zeigte, ist das regionale Raumordnungsprogramm Wien-Umland in der geltenden Fassung nicht geeignet, die besondere Landschaft des Wienerwaldes umfassend zu schützen. Dieser Mangel wird nun auch von anderen Gemeinden in der Thermenregion genützt werden, um weitere landschaftsunverträgliche Projekte zu realisieren. Es ist Gefahr in Verzug.

Der NATURSCHUTZBUND NÖ fordert daher erneut:

• der ‘Biosphärenpark Wienerwald’ muss endlich Niederschlag in der überörtlichen Raumplanung finden
• die Überarbeitung des regionalen Raumordnungsprogramm Wien-Umland
• die Überarbeitung der örtlichen Raumordnungsprogramme der Biosphärenparkgemeinden (Grundlagenforschung, Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungspläne)
• das Einarbeiten der naturräumlichen Gegebenheiten in die Bebauungspläne (Ausweisung von Freiflächen) der Biosphärenparkgemeinden


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /