openPR Logo
Pressemitteilung

Versorger brauchen für Billigkeitskontrolle beim Gas Kalkulation nicht offenzulegen

News abonnierenPressekontakt | Energie & Umwelt

Pressemitteilung von: FPS Fritze Paul Seelig, Rechtsanwälte

/ PR Agentur: Rieder Media
Bei einer Erhöhung von Gaspreisen kann nur die Erhöhung selbst, nicht jedoch der Preissockel einer Billigkeitskontrolle durch die Gerichte unterworfen werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren gegen ein kommunales Gasversorgungsunternehmen entschieden (Urteil vom 19.11.08, Az.: VIII ZR 138/07). Die Richter betonten, dass sich der Preissockel der Billigkeitskontrolle nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches entzieht, da er durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunde und dem Versorger zustande kommt. Eine Kontrolle des Preissockels bei den Gaspreisen liefe der Intention des Gesetzgebers zuwider, der – anders als früher bei den Strompreisen – beim Gas eine staatliche Prüfung und Genehmigung wiederholt abgelehnt habe.

Zudem betonte das Gericht, dass dem Versorger im Rahmen der Billigkeitskontrolle der Preiserhöhung gewisse Rechte bleiben: Sein verfassungsrechtlich geschütztes Geheimhaltungsinteresse an Geschäftsdaten könne nicht von vornherein mit der Begründung verneint werden, er müsse für die Billigkeitskontrolle alle erforderlichen Unterlagen und Kalkulationen uneingeschränkt offen legen, führten die Richter aus. „Mit dieser Entscheidung entwickelt der achte Senat des BGH seine Grundsatzurteile zur Billigkeitskontrolle konsequent weiter“, kommentiert Energierechtsexperte Werner Dorß von der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Frankfurt das Urteil. „Die geheime Preisbildlung gehört zu den Grundlagen des wirtschaftlichen Agierens.“ Der Anwalt verweist darauf, dass den Unternehmen bei einer Offenlegung aller Informationen keine Möglichkeiten mehr verblieben, im Interesse ihrer Kunden mit Lieferanten etc. zu verhandeln, da diesen dann bis aufs Detail die Lage des Unternehmens bekannt sei und sie von vornherein alle Verhandlungen unterlaufen könnten. „Eine falsch verstandene Verpflichtung zur Offenlegung der Kalkulation würde somit gerade der Errichtung wettbewerblicher Strukturen – auch in der Gaswirtschaft – diametral zuwiderlaufen und in der Folge wesentliche Zielvorgaben der Energierechtsreform 2005, nämlich den Wunsch nach Wettbewerb, in Frage stellen“, mahnt Dorß.

Das konkrete Verfahren verwies der BHG mit dem Hinweis an die Vorinstanz zurück, dass die Billigkeit einer Tariferhöhung dann schlüssig vorgetragen ist, wenn der Versorger für den maßgeblichen Zeitraum darlegt, dass sich seine Bezugskosten entsprechend erhöht haben und nicht durch einen Rückgang sonstiger Kosten der Gasversorgung ganz oder teilweise ausgeglichen worden sind. Energierechtler Dorß: „Damit eröffnet der BGH dem Versorger zunächst die Möglichkeit, die relevanten Informationen mit Zeugenaussagen oder Wirtschaftsprüfergutachten beweisen zu können.“
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

KOSTENLOSE ONLINE PR FÜR ALLE
Jetzt Ihre Pressemitteilung mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
News-ID: 260983 • Views: 1298

Diese Meldung Versorger brauchen für Billigkeitskontrolle beim Gas Kalkulation nicht offenzulegen bearbeiten oder deutlich hervorheben mit openPR-Premium

Pressetext löschen Pressetext ändern

Mitteilung Versorger brauchen für Billigkeitskontrolle beim Gas Kalkulation nicht offenzulegen teilen

Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Weitere Mitteilungen von FPS Fritze Paul Seelig, Rechtsanwälte


Das könnte Sie auch interessieren:

Der erfolgreiche Gasvertrieb in Österreich benötigt zuverlässige Daten zur Netzstruktur
Der erfolgreiche Gasvertrieb in Österreich benötigt zuverlässige Daten zur Netzstruktur
… Kunden in Österreich zu unterstützen, hat die ene't GmbH, eines der führenden Systemhäuser für die deutsche Energiewirtschaft, ihr Datenbankangebot erweitert. Alle für die Kalkulation notwendigen Daten werden ab sofort in der neuen Datenbank Netznutzung Gas Österreich zur Verfügung gestellt. In dieser sind alle Netzbetreiber des österreichischen Gasmarkts …
Trotz sinkender Gaspreise: Verbraucher verschenken durch Passivität 360 Millionen Euro
… Frühjahr und Sommer profitieren Millionen Gaskunden auch im Herbst von günstiger werdenden Gaspreisen. Mit rund 350 Unternehmen haben etwa die Hälfte aller regionalen Grundversorger die Preise seit September nochmals um durchschnittlich 8,5 Prozent gesenkt bzw. in den kommenden Wochen einen solchen Schritt geplant. Nach Recherchen des unabhängigen Verbraucherportals …
Viele Gaspreis-Kläger stehen jetzt auf verlorenem Posten
Viele Gaspreis-Kläger stehen jetzt auf verlorenem Posten
… im Prozess programmiert. Wer die Klage zurücknimmt, kann zumindest noch die Gerichts- und Anwaltskosten deutlich reduzieren.“ Der BGH hat im Grundsatz eine Billigkeitskontrolle der Gaspreise nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches zugelassen. Die über ein Gutachten belegte Weitergabe gestiegener Bezugspreise bewerteten die Karlsruher Richter allerdings …
Immer mehr Energieversorger setzen auf Wordpress
… Möglichkeiten zur Umsetzung von individuellen Website-Wünschen. Immer mehr Unternehmen haben den Trend erkannt und stellen ihre Internetauftritte entsprechend um. Speziell für die Kalkulation und den Vertrieb von Erdgas-, Strom- und Breitbandprodukten waren Stadtwerke und Versorger in der Vergangenheit darauf angewiesen, sperrige und kostenintensive …
Gaspreise entziehen sich künftig der richterlichen Kontrolle
Gaspreise entziehen sich künftig der richterlichen Kontrolle
… sehr eingeschränkt sein“, betont Rechtsanwalt Werner Dorß, Gasmarktexperte der Anwaltskanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Frankfurt. Der BGH hatte die Anwendung des für die Billigkeitskontrolle einschlägigen § 315 Bürgerliches Gesetzbuch auf die Strompreise verneint, weil der Beklagte die Möglichkeit hatte, Strom von einem anderen Anbieter seiner Wahl zu …
Gaspreise legen im Frühjahr leicht zu
Tarife bei mindestens 41 Gasversorgern klettern im April und Mai um bis zu 13,8 Prozent - Preisentwicklung bei einzelnen Versorgern aber sehr uneinheitlich - 15 Unternehmen entlasten Kunden in den kommenden Wochen um durchschnittlich 5,1 Prozent Berlin, 31. März 2010 – Der leichte Aufwärtstrend bei den Gaspreisen seit Jahresbeginn setzt sich auch in …
Der erfolgreiche Gasvertrieb in Österreich benötigt zuverlässige Daten zur Netzstruktur
Der erfolgreiche Gasvertrieb in Österreich benötigt zuverlässige Daten zur Netzstruktur
… Kunden in Österreich zu unterstützen, hat die ene't GmbH, eines der führenden Systemhäuser für die deutsche Energiewirtschaft, ihr Datenbankangebot erweitert. Alle für die Kalkulation notwendigen Daten werden ab sofort in der neuen Datenbank Netznutzung Gas Österreich zur Verfügung gestellt. In dieser sind alle Netzbetreiber des österreichischen Gasmarkts …
Strom + Gas: Kleingedrucktes oft wichtiger als das Preisschild
Strom + Gas: Kleingedrucktes oft wichtiger als das Preisschild
… einem besonders niedrigen Preisangebot zeigt sich in den AGB, ob sich der Versorger über das Klein­gedruckte das Geld wiederzuholen versucht, das in der Kalkulation fehlt. Als Folge sind die in Internet-Preisrechnern herangezogenen Jahreskosten für das erste Lieferjahr allein kaum geeignet zum Produktvergleich. Wer seinen Versorger wechseln möchte, steht …
Energieverbraucherportal: Jetzt auch Kombitarife abrufbar
Energieverbraucherportal: Jetzt auch Kombitarife abrufbar
Schon jetzt ist absehbar: Im Jahr 2008 werden die Versorger verstärkt so gennannte Kombitarife anbieten. Dies könnte sich als der Bereich etablieren, auf dem die größten Einsparmöglichkeiten für Verbraucher existieren. Bei Kombitarifen werden mehrere Leistungen von ein und demselben Versorger bezogen. Im Prinzip sind die Kombitarife also Vorzugsangebote …
Energie AG Iserlohn erhält das Deine-Versorger.de-Siegel
Energie AG Iserlohn erhält das Deine-Versorger.de-Siegel
Die Energie AG, unabhängiges Tochterunternehmen der Stadtwerke Iserlohn, wurde mit dem Deine-Versorger.de-Siegel für empfehlenswerte Energieversorger ausgezeichnet. Mit der Vergabe des Siegels wurde dem Unternehmen bescheinigt, dass es alle Kriterien des Deine-Versorger.de- Regelwerks erfüllt. Als Marke der Stadtwerke Iserlohn arbeitet die Energie AG …

Sie lesen gerade: Versorger brauchen für Billigkeitskontrolle beim Gas Kalkulation nicht offenzulegen