© oekonews.at

Mist des Tages: E-Control: Ökostromanlagen bis 5 MW von Systemdienstleistungskosten und Netzgebühren befreit

Aufregung des Umweltdachverbandes unbegründet: Entlastung von Ökostromanlagen bis 5 MW Leistung Bestandteil der neuen Novelle

Wien (OTS) - "Weder sind dezentrale Ökostromanlagen in Gefahr, noch werden Atomstromimporte durch die neue Novelle steigen", sieht Walter Boltz, Geschäftsführer der Energie-Control GmbH die Aufregung des Umweltdachverbandes unbegründet. Und weiter: "Wir haben in der Novelle dafür gesorgt, dass es sogar zu einer Entlastung der Ökostromerzeuger kommt - diese sollten sich nicht vor den Karren der großen Energieunternehmen spannen lassen, die nur versuchen, ihre hohen Gewinne weiter abzusichern und sich gegen eine faire Kostenverteilung wehren".

Keine Erhöhung von Atomstromimporten nach Österreich

Die Behauptung der heutigen Pressemeldung zum möglichen Anstieg von Atomstromimporten zeigt, dass der Umweltdachverband unzureichenden Einblick darüber hat, wie der Wettbewerb am Großhandelsmarkt für Strom funktioniert. Denn Atomkraftwerke stehen nicht in Konkurrenz zu heimischen Kohle- und Gaskraftwerken und somit kann die Belastung für diese Kraftwerke auch nicht die Importe mit Atmostrom erhöhen. Die Erzeugung aus heimischer Wasserkraft ist hinsichtlich der Kosten weit unter dem Marktpreis und kann daher von der Regelung nicht beeinflusst werden.

Entlastung dezentraler Anlagen - Belastung zentraler Großkraftwerke

Bisher hatten sämtliche Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW Systemdienstleistungsentgelte zu entrichten. Durch die Anhebung der Grenze von 1 MW auf 5 MW Leistung werden Ökostromanlagen nun maßgeblich entlastet. Dieser Schwellenwert nimmt 98% aller Ökostromanlagen von Systemdienstleistungsentgelt und Netzverlustentgelt aus. Boltz zeigt sich erfreut, dass damit ein überwiegender Teil der Ökostromanlagen durch den Schwellenwert von 5 MW nicht mehr vom Systemdienstleistungs- und Netzverlustentgelt betroffen ist.

Tatsächlich betroffen sind nur einige große Windparks, Biomasseanlagen oder Wasserkraftanlagen, die mehrheitlich im Eigentum der großen Energieversorger stehen und als mittlere oder größere Erzeugungsanlagen nicht von dieser Regelung ausgenommen sind.

Für ein Kleinwasserkraftwerk mit einer Leistung von 3 MW konnte somit - völlig im Gegensatz zu den Vorwürfen der Ökostromlobby Mehrbelastungen vorzuschlagen - eine Entlastung durch Entfall des Systemdienstleistungsentgeltes von mehr als 10.000 EUR pro Jahr erreicht werden.

"E-Control hat somit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Ökostromanlagen geleistet und sichert somit den wirtschaftlichen Bestand von dezentralen Ökostromanlagen", schließt Boltz.

Rückfragehinweis: Energie-Control GmbH Mag. Claudia Riebler Tel. +43 1 24724-206 mailto:claudia.riebler@e-control.at

* * OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT * *

OTS0206 2008-12-04/12:54

041254 Dez 08

oekonews meint dazu

Also eines muss man dem Energieregulator schon lassen: Er beherrscht die Zahlenspiele wie kein Anderer. 86% aller Windkraftwerke sind betroffen, die Boltz auf 2% aller Ökostromanlagen runterrechnet. Wie das geht ist natürlich niergends erläutert. Man glaubt ihm halt, weil er ist schließlich der Regulator... Lesen Sie dazu die Entgegnung der IG Windkraft: Windkraft sehr wohl durch neue Netztarife massiv gefährdet.




Diesen und ähnliche Artikel haben wir in der Vergangenheit schon zu oft kommentiert ...
Mit großer Enttäuschung nehmen wir diese Aussendung zur Kenntnis und möchten auf die oekonews-Artikel hinweisen, die diese Aussagen entkräften.

Lesen Sie dazu bitte unsere oekonews-Ansichtssachen zu:

Warum es Sinn macht, die Windkraft auszubauen,
Lobbying gegen Ökostromgesetz und für billiges Öl zerstört Arbeitsplätze,
Erdgas als Umweltlüge.



Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /