Frische Brise für Investoren in Windbereich in Frankreich

Windkraft in Frankreich im Jahr 2009 durch den gestiegenen anfänglichen Tarif und die Befreiung von der Gewerbesteuer noch attraktiver!

Paris/Freiburg - Seit 29.12.2008 ist in Frankreich das neue Tarifdekret für Windstrom in Kraft, nachdem das bisherige wegen eines Formfehlers außer Kraft gesetzt worden war. Das neue Tarifdekret steht in Bezug auf Einspeisetarif und Indexmodalitäten seinem Vorgänger in nichts nach. Projektentwickler und Investoren können wieder auf
verlässliche gesetzliche Regelungen bauen.

Nach dem nun gültigen Dekret erhalten Windenergieanlagen, für die im Jahr 2009 ein Stromkaufvertragsantrag gestellt wird, eine anfängliche Vergütung von 8,61 Ct/kWh (nach 8,34 Ct/kWh bei Antrag in 2008). "Die Unsicherheit seit der Ungültigkeitserklärung des vorigen Tarifdekrets ist jetzt beendet. Die neuen Regelungen unterstreichen das erklärte Ziel, Windenergie in Frankreich weiter auszubauen. Wir freuen uns, dieses Signal an Investoren weitergeben zu können" erklärt Sibylle Weiler, Avocate à la Cour und Rechtsanwältin vom Pariser Büro erleichtert.


Investitionsanreize auch für Windenergieprojekte

Die Regierung unter Präsident Sarkozy hat zur Förderung der Wirtschaft beschlossen, alle neuen Investitionen von der Taxe Professionelle (französische Gewerbesteuer) zu befreien. Die Taxe Professionnelle ist eine Substanzsteuer, die auf alle Sachanlagen erhoben wird. Dauerhaft befreit von der Taxe Professionnelle sind Wirtschaftsgüter, die in der Zeit zwischen dem 23.10.2008 und dem 31.12.2009 angeschafft oder hergestellt wurden.

"Für die in 2009 in Betrieb gehenden Windparks ist das eine sehr gute Nachricht, denn für diese wird über die Dauer ihrer Betriebszeit keine Taxe Professionnelle anfallen" freut sich Françoise Steyer, Avocate im Büro in Paris. Die Kommunen, denen das Aufkommen aus der Taxe Professionnelle zusteht, erhalten für den Ausfall einen Ausgleich von der Zentralregierung. Für Unternehmen mit mehr als 7,6 Mio. € Jahresumsatz bleibt allerdings die Cotisation Minimale (Mindeststeuer) von 1,5 % des
Deckungsbeitrages unverändert bestehen.

Das deutsch-französische Beraterteam von Sterr-Kölln & Partner informiert Sie gerne über die aktuellen Rahmenbedingungen in Frankreich und begrüßt Sie auch auf der EWEC in Marseille.

Die Kanzlei Sterr-Kölln & Partner ist ein interdisziplinäres Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Büros in Freiburg, Berlin und Paris und hat Ihre
Schwerpunkte in den Bereichen "Erneuerbare Energien" und "Energieeffizienz". Dabei kann sie auf eine über zwölfjährige Jahre Erfahrung bauen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /