Kommission verabschiedet zwei Verordnungen zur schrittweisen Abschaffung von Glühlampen

Die Europäische Kommission hat heute zwei Ökodesign-Verordnungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Haushaltslampen sowie Produkten zur Beleuchtung von Büros, Straßen und Industrieanlagen angenommen

Durch die beiden Verordnungen werden Anforderungen an die Energieeffizienz festgelegt, die bis 2020 zu Energieeinsparungen von nahezu 80 TWh (das entspricht ungefähr dem Stromverbrauch Belgiens oder von 23 Millionen europäischen Haushalten bzw. der jährlichen Leistung von zwanzig 500-Megawatt-Kraftwerken) sowie zu einer Verringerung der CO2- Emissionen um jährlich 32 Mio. t führen werden. Glühbirnen
werden zwischen 2009 und 2012 schrittweise durch bessere Alternativen ersetzt. Schätzungen zufolge werden aufgrund dieser Verordnungen jährlich 11 Mrd. EUR eingespart und können in die europäische Wirtschaft zurückfließen.
‘Mit diesen Maßnahmen reagiert die Kommission auf die vom Europäischen Rat bei der Frühjahrstagung 2007 geäußerte (und vom Europäischen Parlament bekräftigte) Aufforderung, bis 2009 Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz von Leuchtmitteln für Haushalte und den Dienstleistungssektor zu erarbeiten. Sie sind ein deutlicher Beleg für die Entschlossenheit der EU, ihre Energieeffizienz- und Klimaschutzziele zu erreichen. Wenn für die europäischen Haushalte und für Büro- und Straßenbeleuchtung statt der aus dem letzten Jahrhundert stammenden Lampen leistungsfähigere Technologien eingesetzt werden, wird bei gleicher Beleuchtungsqualität nicht nur Energie und Geld gespart, sondern außerdem die Umwelt geschont’, erklärte der für Energie zuständige Kommissar Andris Piebalgs.

Die Vertreter der Mitgliedstaaten unterstützten in zwei Sitzungen des Ökodesign Regelungsausschusses im Herbst 2008 die Verordnungsentwürfe der Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz von Haushaltslampen sowie Produkten für die Büro-, Straßen- und Industriebeleuchtung. Daraufhin wurden die Entwürfe dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kommission hat heute mit der offiziellen Annahme den letzten Schritt des Ausschussverfahrens vollzogen.

Durch die beiden Verordnungen werden Anforderungen an die Energieeffizienz und
die Betriebseigenschaften von Haushaltslampen (insbesondere Glühbirnen, Halogenlampen und Kompaktleuchtstofflampen) sowie an typischerweise zur Büro-,
Straßen- und Industriebeleuchtung eingesetzte Produkte (Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie zugehörige Vorschaltgeräte und Leuchten) wie
auch an die bereitzustellenden Produktinformationen festgelegt.

Sie tragen den Nutzererwartungen im Hinblick auf Ästhetik, Funktionalität und gesundheitliche Unbedenklichkeit Rechnung. Die ineffizienten herkömmlichen Glühbirnen und andere Leuchtmittel werden schrittweise vom Markt genommen, um den Herstellern Gelegenheit zur Umstellung ihrer Produktion auf effiziente Alternativen zu geben.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /