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Österreich braucht neues Gesetz für den Ausbau der erneuerbaren Energien

Mit derzeitiger Gesetzgebung ist das 34%- Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 nicht erreichbar - Angleichung an die deutsche Gesetzgebung sinnvoll

Frohnleiten / St. Margarethen/Raab - Im Dezember 2008 wurde im EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament das EU- Klimapaket verabschiedet. Teil davon ist die neue "Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen", die Österreich bis zum Jahr 2020 eine Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energieträgern von 34 Prozent vorschreibt. Dieses Ziel wird von einigen Interessensvertretungen (wie beispielsweise der Industriellenvereinigung oder der Arbeiterkammer) als unrealistisch bezeichnet, obwohl einschlägige wissenschaftliche Studien - wie etwa jene des Biomasseverbandes - das Gegenteil belegen, wundern sich Vertreter aus der Umwelttechnikbranche.

Aus diesem Grund ist für die Erreichung der von der EU vorgeschriebenen Ziele ein neues Erneuerbare Energien- Gesetz notwendig, das vor allem auf folgende Aspekte Rücksicht nimmt:

* Berücksichtigung aller Formen erneuerbarer Energie im Gesetz(Strom, Wärme/Kälte, Gas)
* Voraussetzung einer Wärmenutzung bei der Stromerzeugung mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
* besondere Forcierung der Wärmenutzung aus Biomasse (Mikronetze, Nah- und Fernwärmeversorgung)
* Anreizsysteme ("Bergeprämien") für die Bringung von Forstabfällen (Durchforstungsrückstande wie Ast- und Wipfelholz, Wurzelstöcke), um die erforderlichen Mengen bereitzustellen
* innovative Systeme, um die Nutzung des österreichischen Kleinwaldbesitzes, der mehr als 25 Prozent der gesamten Waldfläche ausmacht, zu forcieren (Förderung der mechanischen Energieholzernte)
* verstärkte Förderung der Schaffung regionaler Versorgungsstrukturen ("Biomassehöfe") zur Gewährleistung der langfristigen Versorgungssicherheit
* Forcierung von Investitionszuschüssen für die Errichtung von Energie- Infrastruktur anstatt gesicherter Einspeisetarife (große Kostenbelastung für Industrie und Haushalte) * bei Biogasanlagen Schwerpunkt Verwertung von landwirtschaftlichen, kommunalen und gewerblichen Abfällen setzen
* Einspeisung von Biogas ("Grünes Gas") in das Erdgasnetz
* verstärktes Augenmerk auf Energieeffizienzkriterien (Gesamtwirkungsgrad) bei der Errichtung neuer Anlagen ("Technologie-Bonus")
* Schwerpunkt im Bereich der Biomasse (Bioenergie), da dieser Bereich jener mit dem größten Zukunftspotenzial in Österreich ist

Bei der Erarbeitung dieses Gesetzes sollte besonders auf den "Gleichklang" mit der gesetzlichen Situation in Deutschland geachtet werden, um den österreichischen Betrieben einen breiteren Zugang auf den deutschsprachigen Märkten zu gewährleisten. In Deutschland wurde Mitte des Jahres 2008 eine umfangreiche Neuregelung dieses Bereiches angegangen, mit dem neuen "Erneuerbaren Energien- Gesetz" sollen bis 2020 mindestens 30 Prozent Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammen, das "KWK-Gesetz" hat sich 25 Prozent Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungen bis 2020 zum Ziel gesetzt und das neue "Erneuerbare Energien- Wärme- Gesetz" soll 14 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energiequellen bis 2020 sichern. Vor allem in den letzten beiden Bereichen wird in Deutschland verstärkt auf Investitionszuschüsse gesetzt, in den nächsten Jahren fließen 1,25 Mrd. Euro jährlich in diese Bereiche.

Mit einem derartigen Schwerpunktprogramm könnten in Österreich eine Reihe von schnell wirksamen Effekten erzielt werden:

* Erreichbarkeit des 34%- Ziels für Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2020
* wichtiger Beitrag zum Klimaschutz
* Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und Schaffung von tausenden neuen Arbeitsplätzen
* Förderung des österreichischen Stärkefeldes "Umwelttechnologien"

"Aus Sicht der österreichischen Umwelttechnik-Betriebe sollen im Bereich Energie-Infrastruktur möglichst rasch Akzente gesetzt werden, die in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation auch ein wesentlicher Bestandteil der Konjunkturbelebung sind." meint Ing. Josef Heissenberger, Geschäftsführer der Komptech GesmbH.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /