Förderpolitik Spanien: Änderung des Real Decreto ermöglicht 10 MW-Aufdachanlagen
Änderung per 20. Juni
Madrid- Das spanische Gesetzesblatt "Boletín Oficial del Estado" (BOE) veröffentlichte am 20 Juni die Änderung des Paragraphen 10, Abschnitt 2 des Real Decreto 1578/2008 vom 26 September 2008 über die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Hierdurch kann in Gegenden mit hohem Stromverbrauch die Obergrenze für Anlagen des Typs I auf bis zu 10 MW erhöht werden.
Quelle: Boletín Oficial del Estado
Übersetzung und Zusammenfassung: PHOTON
http://www.boe.es
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /