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Monopolkommission - \"Kein funktionstüchtiger Wettbewerb\" bei Strom und Gas

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Pressemitteilung von: FlexStrom AG

Berlin, 06. August 2009. Das Urteil der Monopolkommission zu den Energiemärkten in Deutschland ist deutlich: Es herrscht „weiterhin kein funktionstüchtiger Wettbewerb“ und die staatliche „Wettbewerbsaufsicht ist zu verbessern“. So heißt es im Sondergutachten der Kommission, das am Dienstag vorgestellt wurde. Unabhängige Energieversorger wie FlexStrom begrüßen die klaren Worte und sehen sich durch das wissenschaftliche Gutachten bestätigt.

„Mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten ist gut für die Verbraucher“, so FlexStrom-Vorstandschef Robert Mundt. Ein verstärkter Wettbewerb werde sich positiv auf die Preise für Strom und Gas auswirken. Nach dem Bericht der Monopolkommission wird die Stromnachfrage von Haushalten in Deutschland noch zu 93,6 Prozent von den Grundversorgungsunternehmen geliefert.

„Informationsdefizite und habitualisiertes Verhalten“ sind nach Ansicht der Kommission vor allem der Grund dafür, dass Verbraucher bisher ihr persönliches Einsparpotenzial durch einen Anbieterwechsel ungenutzt lassen. Vielen Kunden sei die Möglichkeit eines kostengünstigen Energiebezugs nicht bewusst, andere sorgen sich um ihre Versorgungssicherheit. Dabei ist die Stromversorgung stets gesetzlich garantiert – wie der Bericht betont.

Als unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung fordert die Monopolkommission bessere Rahmenbedingungen für den Wettbewerb auf deutschen Energiemärkten. So gebe es „erhebliche Umsetzungsdefizite bei der Entflechtung von einstigen Monopolversorgern sowie eine „Ausnutzung der Marktmacht im Erzeugerbereich“ durch die großen Stromkonzerne. FlexStrom-Vorstandschef Mundt erklärt dazu, konzernunabhängige Anbieter wie FlexStrom forderten bereits seit Jahren bessere Marktbedingungen. „Wir sind dafür angetreten, dass Energie in Deutschland bezahlbar bleibt“, so Mundt, „dazu müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen stimmen.“

Das Sondergutachten „Strom und Gas 2009“ der Monopolkommission ist abrufbar unter: http://www.monopolkommission.de/sg_54/s54_volltext.pdf
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