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Neues Ökostromgesetz - besser als Status Quo!

Kopetz begrüßt die neue Novelle zum Ökostromgesetz

"Grundsätzlich ist das neue Ökostromgesetz positiv zu bewerten. Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz nach der Vorlage beim Bundesrat wie geplant Mitte Oktober verlautbart wird. Nach ihrem Inkrafttreten bildet die Ökostromnovelle die gesetzliche Grundlage für Verordnungen zu Rohstoffzuschlägen und Einspeisetarifen. Ob dasÖkostromgesetz die dringend notwendigen und bis zuletzt ausgebliebenen Neuinvestitionen initiieren kann, wird im Wesentlichen von diesen Verordnungen abhängen", äußerte sich Heinz Kopetz, Vorsitzender des Österreichischen Biomasse-Verbandes, zu dem Ende September per Nationalratsbeschluss novellierten Ökostromgesetz.

"Um bestehenden Biogasanlage wirtschaftlich abzusichern, ist es notwendig, eine Rohstoffzuschlags-Verordnung schnellstmöglich zu verabschieden. Für künftige Investitionsentscheidungen ist der Erlass einer neuen Tarifverordnung von enormer Bedeutung", ist Kopetzüberzeugt. Windkraftanlagen seien Beispielsweise nach ihrer Fertigstellung nicht mit steigenden Rohstoffpreisen konfrontiert. Hier könnten kostendeckenden Einspeisetarife direkt zu Neuerrichtungen führen.

Ein Investitionsschub in neue Anlagen auf Basis Biogas oder feste Biomasse ist laut Kopetz nicht abzusehen, da die Novelle noch zu viele Fragen unbeantwortet lässt. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass auf Jahre fixierte Einspeisetarife größere Steigerungen bei Rohstoffpreisen oder Instandhaltungskosten nicht abdecken können und so für Investoren ein hohes Risiko darstellen. "Ein rascher Ausbau der Stromerzeugung aus Biogas oder Biomasse ist nur zu erwarten, wenn es zu einer gänzlichen Gesetzesneufassung unter Berücksichtigung aller positiven und negativen Erfahrungen der letzten Jahre kommt", stellte Kopetz fest.

"Dennoch ist die Novelle - als erster Schritt - für eine Neuorientierung in der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie ausdrücklich zu begrüßen. Das Regelwerk beinhaltet gute Ansätze, auch wenn es dem Vergleich zum deutschen Ökostromgesetz noch nicht standhält. Dieses Gesetz wird weder für die Einhaltung der EU-Richtlinie von 34 Prozent bei erneuerbaren Energien, noch für die Richtlinie von 78 Prozent erneuerbaren Stromanteil reichen," schränkte Kopetz ein.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /