Österreichs GVO-Importverbote: Entscheidung liegt nun bei Kommission

Entscheidung fällt an Europäischen Kommission - die sich bisher immer pro GVO ausgesprochen hat

Im dritten Anlauf hat die Europäische Kommission es geschafft: Am 30.10.2007 gab es im Umweltministerrat keine qualifizierte Mehrheit mehr gegen eine Aufhebung der österreichischen Importverbote für die gentechnisch veränderten Maissorten MON 810 und T25.

Damit fällt die Entscheidung an die Europäischen Kommission - die sich bisher immer pro GVO ausgesprochen hat. Sie kann eine Aufhebung der Importverbote anordnen, Österreich müsste den Auflagen innerhalb von 20 Tagen nachkommen (ansonsten gäbe es ein Vertragsverletzungsverfahren).

Damit wäre das Importverbot gefallen, das Anbauverbot würde aber aufrecht bleiben.

Entscheidendes Argument für die Aufhebung der Importverbote ist auch die WTO: laut Kommission endet eine "Gnadenzeit" für die restriktive GVO-Politik der EU, die Kommission fürchtet hier Gegenmaßnahmen (Strafzölle).

Die Entscheidung im Umweltministerrat war äußerst knapp: für die Aufhebung der Verbote stimmten GB, die Niederlande, Schweden und Estland. 14 Mitgliedstaaten unterstützten Österreich, darunter auch Frankreich, Italien, Polen und Deutschland, und es gab - entscheidende - acht Enthaltungen.

Quelle: EU-Umweltbüro


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /