Ist Gentechnik im Honig verboten?

EuGH soll elementare Fragen zur Agro-Gentechnik klären

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Entscheidung vorgelegt, die von großer praktischer Bedeutung für den Schutz von Imkern und anderen Lebensmittelerzeugern vor ungewollten Verunreinigungen durch genetisch veränderte Organismen (GVO) sind.

In dem Rechtsstreit verlangen Imker von den bayerischen Behörden, Schutzmaßnahmen zu treffen, mit denen der Eintrag von Pollen des genetisch veränderten Maises MON 810 in ihre Imkereiprodukte verhindert wird. Geklärt werden sollen die Fragen, ob auch beim Honig eine Nulltoleranz von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Konstrukten gilt und was überhaupt ein gentechnisch veränderter Organismus ist.

‘Wir wollen erreichen, dass unzureichend oder überhaupt nicht geprüfte Gentechnik-Konstrukte im Honig nicht erlaubt sind und der Verursacher für Schäden haften muss’, so Imkermeister Thomas Radetzki. ‘Wenn das Gericht der Argumentation des Saatgutproduzenten Monsanto folgt, wären Vorsorgeprinzip und Verbraucherschutz, wie sie in der EU und im deutschen Recht verankerten sind, aufgehoben.’ Der Konzern will erreichen, dass auch nicht oder nur unzureichend zugelassene GV-Konstrukte in Lebensmittelnsmitteln zu finden sein dürfen.

‘Die Anrufung des EuGH ist auch eine Ohrfeige an die deutschen Gentechnik-Behörden, die die Probleme der Imker durch seltsame Interpretationen des Rechts versuchen unter den Tisch zu kehren’, sagt Radetzki.

In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Augsburg festgestellt, dass Honig durch den Eintrag von Pollen des Mais MON 810 - selbst bei geringsten Spuren - seine Verkehrsfähigkeit verliert (‘Nulltoleranz’). Der betroffene Imker Karl Heinz Bablok hatte infolge dieses Urteils seine gesamte Jahreshonigernte im September in der Müllverbrennung Augsburg entsorgt. ‘Imker und Bienen arbeiten das ganze Jahr. Landwirtschaft und Wildpflanzen brauchen uns für die Befruchtung. Ich begreife nicht, warum die Gentechnik wichtiger sein soll als die heimische Natur. Wenn es so weiter geht höre ich mit den Bienen auf’, so Bablok. Ein Drittel unserer Nahrung ist direkt oder indirekt auf Bestäubung durch Bienen angewiesen. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Bienen wird in der EU auf etwa fünf Milliarden Euro geschätzt.

Dr. Achim Willand: ‘Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erspart den Imkern mit diesem Beschluss einen langen Weg durch die Instanzen. Die aufgeworfenen Fragen haben für die gesamte Lebensmittelwirtschaft eine hohe Bedeutung.’


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /