Schweizer Bundesrat legte weiteres Vorgehen für Revision des Raumplanungsgesetzes fest

Per Gesetz gegen Zersiedelung

Ittigen - Der Schwiezer Bundesrat will das Raumplanungsgesetz in zwei Etappen revidieren: In einem ersten Schritt sieht er eine Teilrevision vor, die als indirekter Gegenentwurf zur Landschaftsinitiative dienen soll. Weitere Themen, bei denen Revisionsbedarf besteht, werden in einem zweiten Schritt angegangen.

Die Landschaftsinitiative «Raum für Mensch und Natur» will mit einer Verfassungsänderung die Zersiedelung bekämpfen und das Kulturland besser schützen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich diese grundsätzlich berechtigten Anliegen durch eine Anpassung des Raumplanungsgesetzes (RPG) besser erfüllen lassen, als durch eine Änderung der Bundesverfassung. Er verzichtet daher auf einen direkten Gegenentwurf, hat aber an seiner heutigen Sitzung die Eckwerte des indirekten Gegenentwurfs in Form einer Teilrevision des RPG festgelegt.

Inhalt der ersten Revisionsetappe

Der indirekte Gegenentwurf beschränkt sich auf jene Themen, die unmittelbar eine Antwort auf die Anliegen des Volksbegehrens geben. Das sind die besonderen Vorgaben des Bundes an die kantonalen Richtpläne zur Siedlungsentwicklung. So sollen die kantonalen Richtpläne neu zwingend Aussagen zur Grösse und räumlichen Verteilung der Siedlungsflächen im Kanton oder zur Siedlungsentwicklung nach innen und damit zur Nutzung von Brachflächen enthalten. Bei den Bauzonen soll präziser festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen Neueinzonungen vorgenommen werden dürfen. Zudem sollen die Kantone in Zukunft bestehende Bauzonen im Licht der neuen bundesrechtlichen Bestimmungen und der Vorgaben im kantonalen Richtplan überprüfen und bei Bedarf verkleinern. Schliesslich sollen die Kantone verpflichtet werden, geeignete Massnahmen zur Bekämpfung der Baulandhortung zu treffen, damit das Bauland auch tatsächlich «auf den Markt» kommt.

Zweite Etappe geplant

Das RPG soll auch in weiteren Punkten, die keinen engen Bezug zur Landschaftsinitiative aufweisen, revidiert werden. Diese Themen bedürfen jedoch noch vertiefter Diskussionen und werden in einer zweiten Etappe angegangen. Im Vordergrund stehen etwa Regelungen zu folgenden Fragen: die funktionalen Räume sollen im Gesetz besser berücksichtigt werden (zum Beispiel gesetzliche Verankerung der Agglomerationsprogramme), Stärkung der kantonalen Richtpläne in den Bereichen Verkehr, Ver- und Entsorgung, Landwirtschaft, Natur und Landschaft sowie optimierte und vereinfachte Regelungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen. Geplant ist, die Vorarbeiten für die zweite Etappe im kommenden Jahr zu beginnen.

Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten mit

Das Raumplanungsgesetz wird von Kantonen, Städten und Gemeinden umgesetzt. Sie begleiten daher die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs. Die interessierten Kreise hatten am 6. Oktober 2009 die Gelegenheit, ihre Anliegen zum indirekten Gegenentwurf zur Landschaftsinitiative in einer konferenziellen Anhörung einzubringen. Der Bundesrat wird die Botschaft zuhanden des Parlaments bis im Februar 2010 verabschieden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /