© Molnar
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Ökostromgesetz blockiert Engagement der Gemeinden

Österreichs Gemeinden wollen auf Erneuerbare Energien umsteigen

Wien- ‘Das Engagement der Gemeinden ist groß, viele Projekte wären umsetzbar. Der neue Entwurf zum Ökostromgesetz blockiert aber leider wieder die Bemühungen der Gemeinden’, kritisiert Peter Molnar vom Klimabündnis. Der Geschäftsführer des mit über 820 Gemeinden größten kommunalen Klimaschutznetzwerkes sieht darin eine verpasste Chance. ‘Investitionen in Erneuerbare Energieträger schonen das Klima und sorgen für regionale Wertschöpfung und damit Jobs in den Gemeinden. Für Gemeinden, Betrieben und Schulen im Klimabündnis ist das Gesetz leider wieder nicht der große Wurf, der die unzähligen bestehenden privaten Initiativen zum Ausbau Erneuerbarer unterstützt, sondern nur ein weiteres Ärgernis auf dem Weg in die Energieautarkie’, so Molnar.

Nach 3 Jahren Stillstand beim Ökostromausbau in Österreich sollte die aktuelle Novelle des Ökostromgesetzes mit leicht erhöhten Einspeisetarifen einen Fortschritt darstellen. Das erneute Scheitern ist aber vorprogrammiert.

Die Kritikpunkte im Einzelnen:

* Die für den Ökostromausbau zur Verfügung gestellten jährlichen Mittel von 21 Mio EUR sind viel zu wenig, um den forcierten Ausbau der Erneuerbaren in Österreich wieder in die Wege zu leiten und den Anteil der Erneuerbaren bei der Stromproduktion zu erhöhen.

* Der Stromverbrauchszuwachs wird weiterhin jedes Jahr höher sein, als die Ökostromproduktion durch den Ausbau von heimischen Wasser-, Wind-, Sonne- und Biomasseanlagen.

* Durch die Dotierung des Rohstoffzuschlages für bereits bestehende Biomasseanlagen aus den jährlichen Mitteln für den Ökostromausbau wird - augenscheinlich bewusst - die vom Gesetzgeber im Jahr 2008 beschlossene Erhöhung der jährlichen Mittel von 17 Mio EUR/Jahr auf nunmehr 21 Mio/Jahr konterkariert, da sie in etwa 3 Mio EUR/Jahr ausmacht.

* Die Einspeistarife gelten im Gegensatz zu Deutschland statt 20 Jahre nun wieder 13 Jahre (bzw. 15 Jahre für Biomasseanlagen).

* Photovoltaikanlagen unter 5 kWp Leistung haben keinen Anspruch auf Einspeisetarife und können sich wieder an den ‘Minutenausschreibungen’ beim Klima- und Energiefonds beweisen.

* Den Gemeinden wird untersagt, spezielle Formen der Ökostromerzeugung (z.B. Photovoltaik) neben den Einspeisetarifen zusätzlich zu fördern.

* Die Höhe der Tarife für Wind, Photovoltaik und Biomasse sind zu niedrig und wieder nicht indexiert und entsprechen somit nicht den gesetzlich geforderten durchschnittlichen Produktionskosten kosteneffizienter Anlagen.

Die von der EU kritisierte Deckelung für energieintensive Betriebe wurde nur interimistisch repariert, eine erneute Novelle der Novelle ist deshalb jedenfalls notwendig und durch die jährlichen Tarifänderungen und Novellen besteht weiterhin keine langfristige Planungssicherheit für zukünftige Projekte.

‘Am besten ist, man nimmt das Ding und wirft es in hohem Bogen in das Meer’ hat man einmal als Lösung für den trotz aller Bemühen noch immer nicht entzifferten Diskos von Phaistos aus Kreta gemeint. ‘Bei jeder Neufassung des österreichischen Ökostromgesetzes überkommt einem das gleiche Gefühl’, so Molnar.

Das Ökostromgesetz zu lesen und zu verstehen ist eine Geheimwissenschaft geworden, da die Bezüge zu Gesetzestexten und -novellen sich seit 2003 vervielfacht haben und ein durchgängiger und einheitlicher Text somit unmöglich ist. Das überaus erfolgreiche und von bereits über 20 Staaten kopierte EEG in Deutschland war genau 4 Seiten lang. Das ist aber nicht der einzige Unterschied zum deutschen Zugang für den Ausbau der Erneuerbaren. Molnar: ‘Irgendwie hat man in Österreich permanent das Gefühl, dass die mit dem Ökostromgesetz befassten Stellen - namentlich das Wirtschaftsministerium und die E-Control - das Ökostromgesetz eher als Behinderung und nicht als Forcierung des Ökostromausbaus in Österreich sehen.’


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /