Neue Regeln für das EU-Umweltmanagementsystem EMAS

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist vergangenes Wochenende die revidierte europäische Umweltmanagementverordnung in Kraft getreten

Ziel ist, die Teilnahme an dem freiwilligen System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfungen (EMAS) zu erhöhen. Das Instrument, in den 90er Jahren für Unternehmen entwickelt, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, wurde seitdem sehr wenig angenommen.

Die neue Verordnung sieht vor, das System auch für Firmen und Organisation außerhalb Europas anzuwenden. Die Mitgliedstaaten sollen die Gebühren für kleine und mittlere Unternehmen senken und diese nur alle vier Jahre statt drei zu kontrollieren. Außerdem sollen sie sich darum bemühen, EMAS bekannter zu machen. Die Anforderungen für die Auswertung der Umweltleistung wurden verschärft, sodass die Hauptindikatoren in den Bereichen Energieeffizienz, Ressourcennutzung, Wasser, Biodiversität und Emissionen künftig verpflichtend aufgezeigt werden müssen. Die Mitgliedstaaten haben bis Januar 2011 Zeit, ihre bestehenden nationalen Gesetze entsprechend anzupassen.


Quelle: Deutscher Naturschutzring e.V. EU-Koordination


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /