Landesjagdverband beruhigt: Dem Wild geht es trotz der Kälte gut. Störungen sollten allerdings vermieden werden. Daher lautet die Devise für Spaziergänger: „Nicht füttern und nicht stören.“
Michendorf - 27.1.2010 Einige Brandenburger Landkreise haben wegen der Witterungsbedingungen die „Notzeit“ ausgerufen. Mit dieser Anweisung sind Jäger verpflichtet, Futter für ihr Wild auszubringen. Damit ist auch geregelt, dass nur artgerechtes Futter ausgebracht werden darf und dass natürlich im Umkreis von 200 Meter um diese Futterstellen nicht gejagt werden darf.
Neben zusätzlichem Futter brauchen Wildtiere vor allen Dingen Ruhe.
Tierfreunde müssen sich um das Nahrungsangebot der Wildtiere keine Sorgen machen. Durch reichhaltiges Angebot von Eicheln- und Bucheckern im vergangenen Jahr ist eine Vielzahl von Tieren gut genährt in den Winter gegangen. Zudem haben die Arten spezielle Anpassungsstrategien, um über den Winter zu kommen. Rehe oder Hirsche schränken ihre Aktivität ein, so dass nur noch wenige Kalorien verbraucht werden. Hier sieht Möller die augenblicklichen Hauptgefahren für Wildtiere. Deren auf Sparflamme gestellter Stoffwechsel lässt das Wild langsamer als sonst und mit verringerten Fluchtdistanzen reagieren. Spaziergänger und vor allem unangeleinte Hunde sind jetzt die größte Gefahr. Daher sollte sich niemand durch den Anblick von freistehenden Rehen dazu verleiten lassen, sich an die Tiere heranzuschleichen. Nehmen bedrängte Wildtiere Reißaus, dann verbrennt die Flucht mehr Energie als drei Tagesrationen. Bei wiederholter Störung können die Tiere dadurch sogar verenden. Zudem kann es bei Rehen zu Fehlgeburten kommen, an deren Folgen meist auch das Muttertier, die Ricke verendet. Deshalb gehören Hunde auf jeden Fall an die Leine.
Ebenfalls kritisch betrachtet der LJVB die Zufütterung durch Spaziergänger. Der LJV-Geschäftsführer ist besorgt, weil sich durch falsches Futter verwöhntes Wild von der natürlichen Nahrungssuche entfremden könnte. Ein weiteres Problem ist, dass sich durch die Konzentration der Tiere an den Futterstellen sehr schnell Krankheiten ausbreiten können. Zufüttern dürfen nur Jäger. Außerhalb der Notzeit darf in Brandenburg nicht gefüttert werden. Als Notzeitfutter verwenden die Revierinhaber ausschließlich unverarbeitete Naturprodukte. Jegliche Form von verarbeiten Lebensmittel wie Brot sind für Wildtiere schädlich und dürfen nicht ausgebracht werden. Vielmehr sind Brot- und Kuchenreste oder Schmalzstullen Gift für Wildtiere.
Der LJV Brandenburg schließt nicht aus, dass es in diesem Jahr noch zu einer besorgniserregenden Wetterlage kommen könnte. Absolut kritisch wäre es beispielsweise, wenn Schnee und Regen zusammenkämen oder starker Sturm die Schneedecke zusammenpresst. Durch Harschschnee oder Eisschichten hindurch kann das Wild nichts Essbares finden. Dann müssen die Jäger noch mehr füttern, worauf sie vorbereitet sind.
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Witerfütterung: Keine Schmalzstullen für´s Wild
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Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Anerkannter Naturschutzverband
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Bernd Möller – Geschäftsführer -
Saarmunder Str. 35, 14552 Michendorf
Tel. 033205 2109-0 Fax 033205 2109-11,
E-Mail www.ljv-brandenburg.de
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Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) ist beim Amtsgericht Potsdam unter der Nummer VR77 mit genanntem Sitz eingetragen und beim FA Brandenburg als gemeinnütziger Verein registriert. Präsident ist Dr. Wolfgang Bethe, Geschäftsführer Dr. Bernd Möller. Der LJVB ist anerkannter Naturschutzverband und anerkannte Vereinigung der Jäger des Landes Brandenburg.
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