Ökostromnovelle muss sinnvolle Neuregelung bringen

Die vorgestellte Punktation von Minister Bartenstein enthält positive wie negative Punkte. Noch ist sie jedenfalls nicht das Instrument, um das Ökostromgesetz wieder zum Laufen zu bringen

"Die vorgestellte Punktation von Minister Bartenstein enthält positive wie negative Punkte. Noch ist sie jedenfalls nicht das Instrument, um das Ökostromgesetz wieder zum Laufen zu bringen", so Mag. Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Mit der Punktation wird das 10% Ökostromziel des geltenden Gesetztes zur Makulatur. Das Ziel wird verfehlt und soll durch eine Zielsetzung im Jahr 2015, also in der übernächsten Legislaturperiode, ersetzt werden.

Klar negativ zu bewerten ist, dass die Begrenzung des Unterstützungsvolumens nur um vier Millionen angehoben werden sollen. Da aus diesem Topf auch zusätzliche Technologien und die Rettungsaktion von Altanlagen erfolgen soll, wird im Endeffekt für neue Anlagen nicht mehr übrig bleiben als heute. "Wie mit 21 Millionen 15% Ökostrom erreicht werden sollen, ist schwer nachzuvollziehen", so Hantsch. "Sollte hier auch die Ablauge und Kleinwasserkraft hinzugezählt werden, ist Feuer am Dach." Angesichts des hohen Dämpfungseffektes auf die Großhandelspreise von Strom (Merit-Order-Effekt) ist eine weitere Deckelung desÖkostromausbaus unverständlich. Nach Abschätzungen der Energie Agentur überwiegt mit rund 300 Mio. Euro der dämpfende Effekt auf den Strompreis deutlich die Kosten für die Ökostromunterstützung von rund 200 Mio. Damit senkt ein steigender Ausbau von erneuerbare Energien den Strompreis und Investitionen in die Ökostromförderung zahlen sich mehrfach aus. Die Befürchtungen von Minister Bartenstein, dass die Stromkonsumenten in Zukunft mehr wegen dem Ökostromausbau zahlen müssen, sind also unbegründet. Auch das Beharren auf einer Degression der Tarife (jährliche Absenkung) entspricht nicht den Marktbedingungen, da durch die starken Rohstoffpreissteigerungen die Anlagenpreise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Der Verstärkte Betonung von Investitionsförderungen bei Kleinwasserkraft und Ablauge steigert die Ineffizienz.

Die Verlängerung der Laufzeit von derzeit 10 Jahre auf 13 Jahre und die längerfristige Planbarkeit der Tarife sind hingegen erste Schritte in die richtige Richtung, doch sind für Wind 15 Jahre und für Biomasse 20 Jahre Laufzeit erforderlich.

Positiv zu bewerten ist die Aufnahme einer Selbstvermarktungsoption in das Ökostromsystem, die und die Vereinfachung der Aufbringung der Fördermittel (Entfall des Zählpunktpauschales).

Die IG Windkraft fordert, dass in dem anstehenden Begutachtungsentwurf deutliche Verbesserungen in punkto Planungssicherheit gibt. Deckelungen sind angesichts der positiven Einspareffekte von Ökostrom und der extrem steigenden Kosten von Öl, Gas und Kohle geradezu ein Anachronismus und müssen umgehend abgeschafft werden. Schon im Gesetz muss klargestellt werden, dass die Tarife nicht nur länger gesichert, sondern auch in ihrer Höhe an das Europäische Niveau angepasst werden müssen. Hier liegt Österreich bei Wind im letzten Drittel im europäischen Vergleich, sodass heuer nur neun Prozent der für Wind bereitstehenden Mittel abgeholt werden konnten.

Rückfragehinweis: IG Windkraft

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OTS0286 2007-11-15/14:37



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Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /