© Grünes Klassenzimmer
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EEG-Anpassung: Einspeisevergütung sinkt zum 1. Juli

Die Spitzenvertreter der Regierungskoalition haben sich auf den künftigen Rahmen der Solarstromförderung geeinigt

Berlin- Vom 1. Juli an soll die Vergütung für Aufdachanlagen um 16 Prozent sowie für Freiflächenanlagen auf Gewerbeland um 15 Prozent sinken. Die Vergütung für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen – zum Beispiel ehemalige Industriegebiete und Militärflächen – soll nur um 11 Prozent sinken. Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sollen künftig überhaupt nicht mehr gefördert werden. Zum Ausgleich werden Freiflächenanlagen jedoch auf Randstreifen an Autobahnen und Bahnstrecken zugelassen. Auf dieses Paket einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der Vize-Kanzler Guido Westerwelle (FDP) sowie die Fraktionsvorsitzenden von Union und FDP, Volker Kauder und Birgit Homburger, am heutigen Dienstag, heißt es aus gut unterrichteten Kreisen. Damit verschiebt sich gegenüber vorherigen Meldungen der Termin für die Absenkung um einen Monat. Die Spitzenpolitiker beschlossen auch Änderungen bei der Eigenverbrauchsregelung: Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, soll künftig einen finanziellen Vorteil von acht Cent je Kilowattstunde haben. Bisher waren zehn Cent im Gespräch. Überdies wird die maximale Anlagengröße, die unter diese Regelung fällt, auf 800 Kilowatt begrenzt. Das sind 200 Kilowatt weniger als bislang diskutiert. Offenbar will die Regierung überdies die Auswirkungen der Eigenverbrauchsregelung genau prüfen: Sie solle zunächst bis Ende 2011 befristet werden, hieß es aus Regierungskreisen. Offen ist, ob Eigenverbraucher einer Investitionsverpflichtung – beispielweise in Steuertechnik oder Speicher – unterliegen werden. Die Einigung soll jetzt dem Kabinett vorgestellt werden und dann dem Bundestag übergeben werden. Quelle: PHOTON


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /