Lichtenecker zur Novelle Ökostromgesetz: Nicht genügend für Bartenstein-Vorschlag

Grüne: Bartenstein wirft wichtiges Ökostromziel über Bord

"Der Vorschlag von Minister Bartenstein zur Ökostromgesetzesnovelle ist mit einem glatten ‚Nicht Genügend’ zu bewerten. Einige kosmetische Korrekturen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die heute vorgelegten Eckpunkte nicht dazu führen werden, dass es wieder zu einem nennenswerten Ökostromausbau in Österreich kommt", kritisiert Ruperta Lichtenecker, Umwelt- und Energiesprecherin der Grünen.

Scharfe Kritik übt Lichtenecker an der von Umweltminister Pröll bejubelten Festlegung eines Ziels von 15 Prozent Ökostrom bis 2015. "Mit einem Trick soll die Ökostrombilanz geschönt werden. Im altenÖkostromgesetz ist ein Ziel von zehn Prozent für Ökostrom im engeren Sinn (Biomasse, Biogas, Wind, PV, Geothermie) bis 2010 am Gesamtstromverbrauch festgelegt. Im neuen Gesetz sollen Kleinwasserkraft und die Verbrennung der Industrie-Ablauge mit einberechnet werden. Dieses 15-Prozent-Ziel bis 2015 ist daher wenig ambitioniert. Wenn Pröll und Bartenstein Klimaschutz ernst nehmen müssten sie 20 bis 25 Prozent ins Gesetz schreiben", so Lichtenecker und weiter: "Offen bleibt die Frage, ob die Entlastung der Wirtschaft auf Kosten der Haushalte geht". Der Vorschlag der Investitionsförderung für die Kleinwasserkraft ist abzulehnen, denn das wird den Ausbau bei der Kleinwasserkraft absolut bremsen, so Lichtenecker. "Bartenstein sieht den Trend der Zukunft nicht. Strom aus Sonnenenergie, erzeugt mit Photovoltaikanlagen, ist die Zukunftstechnologie. Dem wird in der Novellierung überhaupt nicht Rechnung getragen. Das Bartenstein-Prinzip von ‚first come, first serve’ wird die Planlosigkeit in der Energiepolitik fortschreiben und ist zudem ineffizient", betont Lichtenecker.

"Die Aufhebung der gröbsten Fehler der alten Ökostromgesetzesnovelle, wie z.B. die Zählpunktpauschale und eine minimale Anhebung der Förderlaufzeiten, genügt einfach nicht. Minister Bartensteinübersieht die Chance eines ambitionierten Ökostromgesetzes wie z.B. die Schaffung von Energieversorgungssicherheit, Arbeitsplatzbeschaffung und die Vermeidung von Strafzahlungen in Milliardenhöhe aufgrund des Kyoto-Defizits", erläutert Lichtenecker und fordert: "Wir brauchen eine Totalreform des Ökostromgesetzes nach Vorbild des Deutschen Gesetzes für Erneuerbare Energien: Anhebung der Fördermittel auf mindestens 50 Mio. Euro, eine Abnahmegarantie, faire Tarife einer Verlängerung der Förderlaufzeiten auf 20 Jahre. Der Nutzen eines guten Ökostromgesetzes überwiegt die Kosten bei weitem, geschätzte Kosten von 198 Mio. Euro stehen laut Energieagentur einem geschätzten Nutzen von 573 Mio. Euro gegenüber".

Quelle: Die Grünen, Tel


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /