© wikipedia Daniel Fauland
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Grüne rufen EU-Kommission gegen Steinkohlekraftwerk Voitsberg an

Versagen von Bezirk, Land und Bund bei UVP

Mit Unterstützung der Bürgerinitiative "Zukunft Voitsberg" haben die Grünen gesern eine Beschwerde an die EU-Kommission gegen das Steinkohlekraftwerk Voitsberg verfasst. Christiane Brunner, Umweltsprecherin der Grünen sieht darin drei Verstöße gegen EU-Recht vorgebracht: "Es gab ein dreifaches Versagen auf Landes-, Bezirks- und Bundesebene. Die steirische Landesregierung hätte in direkter Anwendung der UVP-Richtlinie die Erweiterung des Kohlekraftwerks Voitsberg für UVP-pflichtig erklären müssen. Die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg hätte keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen dürfen. Zu guter letzt kommt der österreichische Gesetzgeber den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes nicht nach. Dieser sagt, dass betroffene BürgerInnen und Umweltorganisationen gegen negative UVP-Feststellungsbescheide ein Rechtsmittel einlegen können müssen."

Brunner kritisierte, dass es sich bei Voitsberg um ein extrem problematisches Projekt handle, das nicht nur ein weiterer Klimakiller sei, sondern auch noch die Feinstaub-Belastung von Voitsberg massiv in die Höhe treibe. "Wir setzen nun auf die EU-Kommission und rechnen uns gute Chancen aus", sagte Brunner. "Es sei höchst bedenklich, dass wir immer wieder die Europäische Kommission anrufen müssen um eine korrekte und sorgsame Anwendung der Umweltrichtlinien in Österreich zu bewirken. Es geht darum, eine katastrophale Umweltbeeinträchtigung zu verhindern: Der Bezirk Voitsberg und seine BewohnerInnen dürfen nicht mit einem veralteten, ineffizienten wider allen Klimaschutz gerichteten Kraftwerk beeinträchtigt werden."

Die Punkte der Beschwerde im Detail: 1. Die steirische Landesregierung hätte in direkter Anwendung der UVP-Richtlinie die Erweiterung des Kohlekraftwerks Voitsberg für UVP-pflichtig erklären müssen. Gemäß der UVP-Richtlinie kommt es nämlich nicht nur auf die Brennstoffwärmeleistung an, sondern insgesamt auf das Ausmaß der Umweltverschmutzung. Da auf einen Ganzjahresbetrieb umgestellt wird, verdoppeln sich die Emissionen an Feinstaub, CO, NOx und SO2. Die alte Genehmigung aus 1979 enthält nämlich eine rechtlich relevante, zeitliche Beschränkung des Betriebs auf etwa 4000 Volllaststunden während der geplante Betrieb 8.760 Stunden umfassen würde.

2. Die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg hätte 2007 keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen dürfen. Das war ein Verstoß gegen die IPPC-Richtlinie, die den bestverfügbaren Stand der Technik, effiziente Energienutzung und die Beachtung der Umweltqualitätsnormen vorschreibt. Die Anlage wurde aber zuletzt 1989 an den Stand der Technik angepasst. Aufgrund der Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte hätten die strengsten Grenzwerte vorgeschrieben werden müssen.

3. Der österreichische Gesetzgeber kommt den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes nicht nach. Dieser sagt, dass betroffene BürgerInnen und Umweltorganisationen gegen negative UVP-Feststellungsbescheide ein Rechtsmittel einlegen können müssen. So etwas ist im österreichischen UVP-Gesetz nicht vorgesehen und wird bis dato auch von den Verwaltungsinstanzen nicht akzeptiert. Dieses Manko ist im gegenständlichen Fall wieder schlagend geworden.

Quelle: Die Grünen


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /