Umweltdachverband, Plattform Mobilfunk-Initiativen und ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt zeigen auf: Handy-Nutzung gefährdet Gesundheit!

Urteil des italienischen Berufungsgerichts Brescia: Tumor durch Schnurlos- und Handytelefonieren verursacht!

Wien - «Das Berufungsgericht in Brescia hat erstmals einen kausalen Zusammenhang zwischen Tumorerkrankung und Exposition von elektromagnetischen Feldern von Mobiltelefonen sanktioniert», erklärt Eva Marsálek von der Plattform Mobilfunk-Initiativen.

Nationales Institut für Versicherung gegen Arbeitsunfälle zur Zahlung verurteilt!

Das italienische Nationale Institut für Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) wurde verurteilt, den Manager Innocente Marcolini finanziell zu entschädigen. Die langjährige berufliche, 5 bis 6 Stunden lange, tägliche Verwendung von Schnurlos- und Mobiltelefon ist zumindest Mitverursacher für den Tumor am Trigeminus-Nerv und die nunmehrige 80 %ige Invalidität des 57-jährigen. «Potenzielle Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Felder werden von Betriebshaftpflichtversicherungen bzw. internationalen Rückversicherungen bis dato explizit von der Deckung ausgeschlossen», so Marsálek. Somit ist das Handy-Urteil nicht nur von Brisanz für ArbeitgeberInnen, die ihre MitarbeiterInnen mit Schnurlos- und/oder Mobiltelefonen ausstatten, sondern auch für die Allgemeine Unfallversicherung AUVA.

Festnetz nutzen und «10 medizinische Handy-Regeln» beachten!

«Die Menschen sind viel zu sorglos bei der Nutzung ihres Mobiltelefons, obwohl ein Krebsrisiko bei intensiver und langjähriger Nutzung evident ist», so Hanns Moshammer, Vorsitzender des Vereins ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt und Gerichtssachverständiger. Dabei hat die Wiener Ärztekammer bereits vor Jahren die «10 medizinischen Handy-Regeln» herausgegeben - oberstes Gebot dabei: Festnetz nutzen, wo und wann immer möglich!

Anwendung des Vorsorgeprinzips und SAR-Wert-Info auf der Verpackung gefordert!

Gesetze, wonach Mobiltelefone mit einem Hinweis auf die mögliche Gesundheitsgefährdung versehen werden müssen, sind längst überfällig, verlangt doch das europarechtlich verankerte Vorsorgeprinzip, dass vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden müssen, sobald der glaubwürdige Nachweis erbracht wurde, dass eine bestimmte Handlung die Umwelt belasten könnte - was auch für Gesundheitsfolgen gilt. «Dieses Vorsorgeprinzip wird von den Verantwortlichen allerdings seit Jahren unter den Tisch gekehrt. Für SenderanrainerInnen verlangt der Umweltdachverband die Verankerung des so genannten «Salzburger Vorsorgewertes» von einem Milliwatt pro Quadratmeter Strahlenbelastung für ganz Österreich», sagt Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes. Außerdem strahlen nicht alle Handies gleich. Je nach Modell ergeben sich Unterschiede bis zu mehr als dem Zehnfachen! «Um die KonsumentInnen besser zu informieren und zu schützen, sind daher konsequente Labelings gefordert, die den SAR-Wert explizit - insbesondere auch auf der Handy-Verpackung - ausweisen», fordert Proschek-Hauptmann.



Verwandte Artikel:


_____
Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /