Umweltinformationen österreichischer Industrieanlagen online

Umweltbundesamt macht Umweltinformationen öffentlich zugänglich

Im österreichischen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) macht das Umweltbundesamt Umweltinformationen öffentlich zugänglich: Auf www.prtr.at können die Angaben über Schadstoffe, die einzelne Industrie- und Kläranlagen in Luft und Gewässer freigesetzt haben, und über Abfalltransfers abgerufen werden. Darin werden die Jahresdaten für bis zu 91 Schadstoffe aus neun Wirtschaftszweigen erfasst.

Ziel des österreichischen PRTR ist es, BürgerInnen und EntscheidungsträgerInnen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung darüber zu informieren, welche Schadstoffen vonösterreichischen Anlagen in Luft und Gewässer freigesetzt und verbracht werden, die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungen zu erleichtern und zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung beizutragen.

Das österreichische PRTR enthält Informationen über Schadstoffemissionen und -verbringungen aus Industrieanlagen und Kläranlagen in die Luft und in Gewässer. Darüber hinaus liefert es Informationen zur Abfallverbringung, z. B. Menge und Art der Abfälle, die innerhalb Österreichs oder grenzüberschreitend zu Abfallentsorgern verbracht werden. Insgesamt werden im PRTR die Jahresdaten für 91 Schadstoffe aus neun verschiedenen Wirtschaftszweigen (z. B. Energiesektor, Mineral verarbeitende Industrie) erfasst. Die Daten für 2007 sind derzeit verfügbar, die Daten für 2008 werden im Herbst 2010 zugänglich sein. Die jährlichen PRTR Daten der österreichischen Anlagen werden auch an die Europäische Kommission weitergeleitet. Im Europäischen PRTR sind Umweltinformationen zu insgesamt 24.000 Anlagen veröffentlicht.

Rechtliche Grundlage

2003 wurde das PRTR Protokoll der UN Economic Commission for Europe (UNECE) unterzeichnet, das am 8. Oktober 2009 in Kraft trat.Österreich ratifizierte das PRTR Protokoll am 23. März 2010. Nationale Rechtsgrundlage für das österreichische Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister ist das Umweltinformationsgesetz (§§ 9a und 9b).

Quelle: Umweltbundesamt

GastautorIn: Ingeborg Zechmann für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /