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Pressemitteilung

Erfolg für die Jäger in Rheinland-Pfalz - Anhörung zum Landesjagdgesetz

Am 25. Mai 2010 fand vor dem Umweltausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages die Anhörung von 15 betroffenen Interessensverbänden zur Novellierung des Landesjagdgesetzes statt. Grundlage war der Gesetzesentwurf, den die zuständige Umweltministerin Margit Conrad im Februar vorgelegt hatte.


Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) wurde von seinem Präsidenten Kurt-Alexander Michael und LJV-Geschäftsführer Erhard Bäder vertreten.

Für die Anhörung waren pro Verband zehn Minuten eingeplant. Der LJV hatte dagegen – u.a. aufgrund zahlreicher detaillierter Fragen der Abgeordneten – fast das Vierfache der vorgegebenen Zeit beansprucht. „Das liegt einerseits in der Natur der Sache – schließlich ist die Jägerschaft in erster Linie betroffen – es zeigt andererseits aber auch, dass die Meinung des LJV für die Ausschussmitglieder von größtem Interesse war. Man nimmt uns als d i e Interessenvertretung der Jägerschaft wahr!“ so LJV-Präsident Michael. Gleichzeitig konnte er auf die in der ersten Novellierungsphase bei verschiedenen Spitzengesprächen erzielten Verbesserungen gegenüber dem ersten Referentenentwurf verweisen, mit denen man einer vernünftigen Gesetzesformulierung näher gerückt sei.

Nicht zu überhören waren die Äußerungen der Vertreter der Jagdrechtsinhaber, die dem LJV sogar mehr oder weniger direkt Lob und Anerkennung für die gute Arbeit zollten. MdB Norbert Schindler, Präsident der Landwirtschaftkammer und Vertreter der Bauernschaft, meinte angesichts der vom LJV erzielten Erfolge, dass er es im Nachhinein bedauere, dass die Bauern nicht genauso viel „getrommelt“ hätten wie der LJV.

Wie nicht anders zu erwarten, machten Bauern, Waldbesitzer und Kommunen jedoch keinen Hehl daraus, dass sie mit vielen Vorstellungen des LJV nicht konform gehen. Zu den am häufigsten vorgetragenen Gegenforderungen gehörten:

- Die Festsetzung der generellen Mindestpachtdauer auf fünf Jahre,
- die Majorisierung der Grundeigentümer in den künftigen Hegegemeinschaften,
- die Forderung nach Erlegung nicht nur allen weiblichen, sondern auch des männlichen Schalenwildes außerhalb ausgewiesener Bewirtschaftungsbezirke,
- die Schaffung einer Mitwirkungsmöglichkeit der Grundeigentümer bei der Wahl der Kreisjagdmeister,
- die Beibehaltung eines Mindestabschussplanes für Schwarzwild,
- die Erweiterung der Wildschadensersatzpflicht auch auf Grau- und Kanadagänse und
- die Ausdehnung der schadenersatzpflichtigen Kulturen u.a. auf Weinberge und Streuobstwiesen.

„All dies fördert ausschließlich die weitere Kommerzialisierung der Jagd und richtet sich damit nicht nur gegen die Jäger, sondern vor allem gegen das Wild“, kommentierte LJV-Präsident Michael die teilweise unrealistischen Forderungen und ergänzt: „Die Jagdrechtsinhaber vergessen dabei zudem, dass sie zwingend auf die Jägerschaft angewiesen sind – und diese ist für die Umsetzung solch wildfeindlicher Vorstellungen definitiv nicht zu haben.“

Nach einer demnächst anstehenden weiteren Sitzung des federführenden Ausschusses ist die zweite und dritte Lesung im Landtag für Ende Juni/Anfang Juli vorgesehen. Damit wird die Verabschiedung des Gesetzes – wie von der Landesregierung geplant – voraussichtlich noch vor den Parlamentsferien erfolgen.
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