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HKI: Neue BimSchV - Für Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine endet 2012 die Nachweispflicht

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Pressemitteilung von: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.

/ PR Agentur: Dr. Schulz Business Consulting GmbH
Rund 15 Millionen Besitzer von Einzelraumfeuerstätten müssen dem Schornsteinfeger die Einhaltung von Emissionswerten belegen


Frankfurt am Main. - Bis spätestens 31. Dezember 2012 müssen rund 15 Millionen Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen ihrem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Mindestanforderungen hinsichtlich Staub und Kohlenmonoxid (CO) erfüllt. Auf diesen wichtigen Passus der neuen Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die am 22. März 2010 in Kraft getreten ist, weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin, der die Hersteller der Geräte vertritt.


Der Nachweis über die Einhaltung der geforderten Emissionsgrenzwerte kann eine Herstellerbescheinigung sein, die der Ofenbesitzer entweder direkt beim Hersteller erhält oder in einer Online-Datenbank abrufen kann, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat und die unter www.ratgeber-ofen.de abrufbar ist.

"Für viele ältere Modelle jedoch", so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des Verbandes, "kann eine Messung durch den Schornsteinfeger notwendig sein, da für diese Geräte in der Vergangenheit keine Staubmesswerte ermittelt wurden. Für die Durchführung einer solchen Messung bleibt Zeit bis Ende 2013. Danach wird es ernst: Sollte der Ofen die Grenzwerte bzw. die Bestandsschutzwerte nicht erfüllen, ist er mit einem Staubfilter auszustatten oder muss ausgetauscht werden."

Fristen für Austausch oder Nachrüstung beginnen 2014

Für den Austausch, die Stilllegung oder eine Nachrüstung gibt es unterschiedliche Fristen. Entscheidend hierfür ist das Datum der Typprüfung. Dieses steht auf dem Typenschild, das auf der Feuerstätte angebracht ist. Für Geräte, deren Typprüfung vor 1975 stattgefunden hat und die den neuen Anforderungen nicht genügen, ist am 31. Dezember 2014 definitiv Schluss. In weiteren Schritten - in den Jahren 2017 und 2020 - enden die Fristen für jüngere Feuerungsanlagen; abschließend 2024 für all jene, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind.

"Wenn eine Feuerstätte schon 30 Jahre oder länger läuft", so Frank Kienle, "sollte über eine Modernisierung ohnehin nachgedacht werden. Die Verbrennungstechnik hat in der Zwischenzeit enorme Fortschritte gemacht. Nicht nur die Emissionen, auch ihr Wirkungsgrad - und somit der Brennstoffverbrauch - haben sich seitdem deutlich verbessert. Der Austausch eines Altgerätes dient also nicht nur dem Klima und der Umwelt, sondern entlastet auch die Haushaltskasse."

Weitere Informationen im Internet unter www.ratgeber-ofen.de.
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