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Start des UVP-Verfahrens zur Erweiterung des AKW Temelin in Tschechien

In Österreich ist mit dem Beginn der 30-tägigen Einwendungsfrist ab Mitte Juli zu rechnen

Vor einigen Stunden wurde am Server des tschechischen Umweltministeriums die UVP-Dokumentation zur Errichtung der Blöcke 3 und 4 am Gelände des AKW Temelin veröffentlicht. Das Hauptdokument besitzt einen Umfang von 520 Seiten, es sind auch zahlreiche umfangreiche Beilagen angefügt. Die 30-tägige Einwendungsfrist wird in Tschechien nach der Veröffentlichung der Dokumentation in südböhmischen Gemeinden in einigen Tagen beginnen. In Österreich ist wegen der Notwendigkeit der Übersetzung mit einer Verschiebung der Frist um zumindest zwei Wochen zu rechnen. Die Einwendungsfrist im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens wird sich daher vermutlich von Mitte Juli bis Mitte August erstrecken. Das gegenständliche UVP-Verfahren wird auf der Grundlage eines im Widerspruch zum EU-Recht stehenden UVP-Gesetzes durchgeführt. Die VerfahrensteilnehmerInnen haben keine Möglichkeit, den resultierenden UVP-Bescheid von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. "Gerade dieser Überprüfung kommt allerdings die wichtigste Rolle zu", erklärt Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich. "Angesichts der Dominanz der Atomlobby im tschechischen Umweltministerium können wir mit keinem fairen UVP-Verfahren rechnen".

Das Land Oberösterreich sowie tschechische, oberösterreichische und bayrische NGO's legten Beschwerden gegen die Verletzung des EU-Rechts ein. So ist es bereits im Vorjahr gelungen, Tschechien zur Novellierung des UVP-Gesetzes zu zwingen. Nach dem neuen UVP-Gesetz besteht die Möglichkeit der Überprüfung des UVP-Bescheides vor dem Verwaltungsgerichtshof. Das gegenständliche UVP-Verfahren wird jedoch auf der Basis des früheren Gesetzes durchgeführt. "Wir werden geeignete Schritte setzen, um den VerfahrensteilnehmerInnen trotzdem zu ihrem Recht zu verhelfen", erklärt Radko Pavlovec. "Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, die Rechte der TeilnehmerInnen aus Österreich aktiv zu schützen", so Pavlovec.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /