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Pressemitteilung

Belarus aktiviert Anstrengungen auf dem Gebiet der ökologischen Zusammenarbeit

Am 3. – 14. Dezember 2007 werden in Bali (Indonesien) die 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien der UNO-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen und die 3. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls stattfinden. Belarus betrachtet die internationale ökologische Zusammenarbeit als ein wichtiger Bestandteil ihrer Außenpolitik, die kontinuierlich an der Bedeutung gewinnt, und wird sich diesbezüglich bei diesen Veranstaltungen aktiv beteiligen.

Während der 12. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention und der 2. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls in Nairobi (2006) wurde ein Änderungsantrag zur Anlage B des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen bezüglich der Emissionsreduzierungsverpflichtungen der Republik Belarus verabschiedet. Dem Änderungsantrag zufolge sind die quantifizierten Verpflichtungen für Belarus für die erste Periode des Kyoto-Protokolls (2008-2012) in Höhe von 92% zum Basisjahr 1990 festgelegt.

Dieses Verpflichtungsvolumen entspricht den Emissionswerten, die der Mehrheit von EU-Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaft als Organisation der regionalen wirtschaftlichen Integration zugeteilt wurden. Innerhalb der EU haben Ungarn und Polen niedrigeres als Belarus Verpflichtungsvolumen (94%). Die Emissionsverpflichtungen von Kanada und Japan sind auch den 94% gleich. Russland und die Ukraine, die das Kyoto-Protokoll im Jahr 1997 unterzeichneten, haben Verpflichtungen auf dem Niveau von 100%.

Gemäß Absatz 4 Artikel 20 des Kyoto-Protokolls tritt die beschlossene Änderung für die Vertragsparteien, die sie angenommen haben, am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem Annahmeurkunden von mindestens drei Vierteln des Vertragsparteien dieses Protokolls beim Verwahrer eingegangen sind.

Die Heranziehung der Investitionen in Belarus im Rahmen der Realisierung von Mechanismen des Kyoto-Protokolls (gemeinsame Projekte und Handel mit Treibhausgasemissionsquoten) wird nur nach dem Inkrafttreten des belarussischen Änderungsantrags möglich.

Belarus betrachtet das Inkrafttreten des Änderungsantrages zur Anlage B des Kyoto-Protokolls bezüglich der quantifizierten Emissionsreduzierungsverpflichtungen der Republik als ihre Prioritätsaufgabe im Bereich der internationalen ökologischen Zusammenarbeit.

Dies würde der Republik Belarus gestatten, wesentlichen zusätzlichen Beitrag zu globalen Anstrengungen an Minderung der anthropogenen Einwirkung auf das Klima zu leisten.
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