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Online-Protestaktion zum AKW Temelín: Teilnahme noch möglich

Trotz mehr als 4.000 Protestschreiben unternimmt die Bundesregierung keine Schritte gegen EU-widriges UVP-Verfahren.

Noch eine Woche - bis zum 27. September - läuft in Österreich die Einwendungsfrist im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zur Errichtung neuer Reaktorblöcke am Standort Temelin. Das von der Atomlobby diktierte Ergebnis steht bereits heute fest: Die neuen Temelin-Blöcke werden keine nennenswerten Umweltauswirkungen aufweisen. Dies ist eine Folge der atomfreundlichen Besetzung des für das Verfahren zuständigen tschechischen Umweltministeriums. Der neue tschechische Umweltminister Pavel Drobil sieht seine Aufgabe offensichtlich als Hilfestellung für die tschechische Industrie. Kritische Einwendungen betreffend den fehlenden Bedarf für die neuen Reaktoren, die ungelöste Frage der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle oder fehlende Angaben zu den Reaktortypen landen im Papierkorb seines Ministeriums. "Angesichts dieses dubiosen Verfahrens unter dem Taktstock der Atomlobby ist die einfache Teilnahme sinnlos", erklärt Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich. "Mit der Online-Aktion haben wir eine Möglichkeit geschaffen, gleichzeitig mit der Abgabe der Einwendung eine Beschwerde gegen die Verletzung des EU-Rechts an die EU-Kommission zu übermitteln. Damit kann man trotz der widrigen Umstände einen wichtigen und sinnvollen Beitrag gegen den Ausbau des AKW Temelín leisten".

Das UVP-Verfahren wird auf der Grundlage des tschechischen UVP-Gesetzes 100/2001 durchgeführt. Dieses Gesetz steht im Widerspruch zum EU-Recht, da den VerfahrensteilnehmerInnen keinerlei Möglichkeit zuerkannt wird, den resultierenden UVP-Bescheid von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Während das Land Oberösterreich bei der EU-Kommission eine Beschwerde einbrachte, blieb die Bundesregierung bis jetzt völlig untätig. Aus diesem Grund werden die Einwendungen auch an die für die Anti-Atom-Politik zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung mit dem Ersuchen übermittelt, die Rechte österreichischer VerfahrensteilnehmerInnen zu sichern.

Trotz 4.000 Protestschreiben sowie der eindeutigen Feststellung des europäischen Gerichtshofes, wonach das dem Verfahren zugrundeliegende UVP-Gesetz dem EU-Recht widerspricht, setzt die Bundesregierung nach wie vor keine Schritte zur Sicherstellung eines EU-konformen UVP-Verfahrens. "Das Schweigen der Bundesregierung hat bereits unerträgliche Ausmaße angenommen", erklärt Radko Pavlovec. "Anstatt politische, rechtliche und diplomatische Schritte gegen Tschechien zu setzen, lässt sie die VerfahrensteilnehmerInnen ausÖsterreich, ähnlich wie im Fall des AKW Mochovce, einfach im Stich", so Pavlovec.

Die Online-Einwendungskampagne ist über die Internetseiten der Initiatoren erreichbar:

Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich, Linz: www.temelin.com

Verein "Antiatom Szene", Pasching: www.antiatomszene.info

Verein "Anti Atom Komitee", Freistadt: www.anti.atom.at


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /