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Stellungnahmen zu UVP-Temelin an Tschechien übermittelt

UVP:Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien notwendig

Die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) für die Errichtung der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Temelin war von 26. August bis 27. September in Österreich öffentlich aufgelegt. Das Umweltministerium hat die Stellungnahmen dazu, die aus den Bundesländern eingelangt sind, nun gesammelt an das tschechische Umweltministerium übermittelt, so Umweltminister Niki Berlakovich. Darunter sind eine "gemeinsame Stellungnahme der Länder Salzburg, Tirol, Vorarlberg und der Atomschutzbeauftragten der Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien", weitere 7044 Stellungnahmen von Ländervertreter/inne/n und der Öffentlichkeit sowie die österreichische Fachstellungnahme.

Die österreichische Fachstellungnahme - die vom Umweltministerium beauftragt wurde - thematisiert zahlreiche Mängel. "Wir werden diese im Rahmen von bilateralen Konsultationen thematisieren und konkrete Antworten einfordern", so der Umweltminister. "Noch sind viele Fragen offen. Wir werden jeden möglichen Schritt setzen, um die maximale Sicherheit für die Österreicherinnen und Österreicher zu gewährleisten", so Berlakovich, der in diesem Zusammenhang auch darauf pocht, eine öffentliche Anhörung in Österreich durchzuführen.

Die überwiegende Mehrheit (6138 von 7044 Stellungnahmen) stammt aus der in Oberösterreich initiierten Einwendungskampagne. Im Gegensatz zu den restlichen Stellungnahmen, die wirkungslos im Papierkorb des Prager Umweltministeriums verschwinden werden, wurden die mehr als 6000 Einwendungen aus Oberösterreich jedoch auch als Beschwerden gegen die Verletzung des EU-Rechts an die EU-Kommission übermittelt. "Diese Beschwerden sind auch dem Herrn Umweltminister Berlakovich sehr gut bekannt, da sie auch an ihn und andere Regierungsmitglieder mit der Aufforderung ergangen sind, die Rechte der VerfahrensteilnehmerInnen im Einklang mit der UVP-Richtlinie der EU zu schützen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits eindeutig festgestellt, dass das dem Verfahren zugrundeliegende tschechische UVP-Gesetz das EU-Recht verletzt. Statt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien zu eröffnen, ist das Umweltministerium offensichtlich bemüht, ein problemloses Verfahren im Interesse des Temelin-Betreibers abzuwickeln", erklärt Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich. "Dieses widerrechtliche UVP-Verfahren dient lediglich dazu, dem Temelin-Betreiber möglichst rasch einen Blankoscheck für unbestimmte Reaktoren unbekannter Größe in Temelin auszustellen".

Rückfragehinweis: Lebensministerium, Pressestelle Tel.: (+43-1) 71100 DW 6703, DW 6963


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /