© Büro Anschober
© Büro Anschober

Neues Isar-Gutachten sieht schwerwiegenden Konstruktionsfehler

"Die schwerwiegenden Konstruktionsmängel können durch Nachrüstungsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden."

Linz - Umwelt-Landesrat Rudi Anschober präsentiert den Endbericht der von der oö. Antiatom-Offensive, den Ländern Niederösterreich und Salzburg sowie der Wiener Umweltanwaltschaft in Auftrag gegebenen Schwachstellenanalyse des deutschen AKW Isar 1 und der entsprechenden Baureihe SWR 69. Von acht Nuklearexperten unter Leitung des Risikoforschers Univ.-Prof. Wolfgang Kromp werden darin gravierende Schwächen des grenznahen Reaktors aufgezeigt, die nicht nachrüstbar sind. Vor allem dokumentiert das Gutachten als neues Argument einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler im Bereich des Reaktordruckbehälters, der eine massive Schwachstelle darstellt und mit langer Betriebsdauer immer problematischer wird, nur sehr eingeschränkt kontrollierbar und nicht nachrüstbar ist. Anschober fordert deshalb als Konsequenz eine sofortige Einleitung der Stilllegung des in Grenznähe gelegenen Risikoreaktors und fordert von der Bundesregierung, dass Österreich alle politischen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen Isar 1 nützen muss. Der alarmierende Risikobericht wurde heute an die Regierungsspitze in Deutschland und Bayern sowie die für die Reaktorkontrolle zuständigen Behördenübermittelt. Anschober sieht gute Chancen, trotz deutscher Regierungslinie einer Laufzeitverlängerung der Risikoreaktoren zu verhindern und präsentiert ein Rechtsgutachten, das eine Laufzeitverlängerung zwingend an die Zustimmung des dt. Bundesrates, in dem es keine Mehrheiten für die Laufzeitverlängerung gibt, bindet. Die oö. Anti-Atomoffensive startet eine Online-Petition gegen die Laufzeitverlängerung unter http://www.atomenergie-protest.org/

LR Anschober: "Eine Laufzeitverlängerung wäre nach Vorliegen dieser bisher härtesten Kritik mit teilweise neu aufgezeigten Risikopunkten völlig verantwortungslos. Ich appelliere daher an die Regierung Berlin und München, die Sicherheitsinteressen vor die Gewinninteressen zu stellen und die Laufzeitverlängerung zurückzunehmen und habe deshalb die den neuen Risikobericht bereits an die Regierungsspitzen und die zuständigen Behörden für die Reaktorkontrolle übermittelt" Darüber hinaus fordert Anschober auch viel mehr Engagement von der österreichischen Bundesregierung: "Derzeit gibt es nur weiche Scheinmaßnahmen. Der nun vorliegende Endbericht muss auch Wien wachrütteln: die Bundesregierung muss sofort alle Rechtsschritte überprüfen und alle politische und rechtliche Möglichkeiten engagiert umsetzen."

Insgesamt sieht Anschober gute Chancen, die Laufzeitverlängerung bei den Risikoreaktoren noch zu stoppen: die gemeinsame grenzüberschreitende Allianz der Antiatombewegungen Bayerns und Oberösterreichs werde immer stärker und ein neues Rechtsgutachten von Prof. Alexander Rossnagel von der Universität Kassel, das Anschober heute vorlegt, belegt, dass das Gesetz zur Verlängerung der Laufzeiten der Zustimmung des dt. Bundesrates bedarf. Das dt. Bundesverfassungsgericht könnte das Gesetz für nichtig erklären. Auch die EU-Kommission ist bereits mit den Kritikpunkten an der Laufzeitverlängerung beschäftigt.

Anschober: "Der nun vorliegende Schlussbericht der österreichischen und deutschen Atomexperten über die veraltete Baureihe SWR69 liefert für den Widerstand und die rasche Stilllegung neue Argumente. Es wäre völlig fahrlässig, diese zu übergehen. Zwar wurden gestern von Bayerns Umweltminister Absichten für eine Nachrüstung von Isar1 präsentiert, in den Kernpunkten halten die Erstellung des neuen Risikoberichtes Isar1 aber nicht nachrüstbar."

Die Autoren der Analyse kommen zu Schluss (Auszug):

Eine Untersuchung der Schwachstellen in den Kernkraftwerken SWR 69 Brunsbüttel, Isar 1, Krümmel und Philippsburg ergab folgende grundlegende Probleme:

- Die schwerwiegenden Konstruktionsmängel können durch Nachrüstungsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden.

- Das Design des Reaktordruckbehälters erfüllt nicht die Grundbedingungen der Basissicherheit, weder hinsichtlich der Minimierung der Anzahl der Schweißnähte noch hinsichtlich der ausreichenden Prüfbarkeit.

- Die grundlegende Forderung des Basissicherheitskonzepts nach einem optimierten RDB-Werkstoff ist nicht erfüllt.

Quelle: Büro Landesrat Rudi Anschober



Verwandte Artikel:


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /