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Fehler bei Genehmigung neuer Tagebaue In Deutschland

Klimaschutz muss im Braunkohleplanverfahren berücksichtigt werden

Hamburg – Greenpeace hat bei den Genehmigungsverfahren für neue Braunkohletagebaue schwere Versäumnisse festgestellt. Aufgrund eines Rechtsfehlers wird Klimaschutz in der Strategischen Umweltprüfung für neue Tagebaue nicht berücksichtigt. Deswegen stellt die Umweltschutzorganisation heute bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg einen entsprechenden Antrag. Greenpeace fordert, im Planverfahren für den neuen Tagebau Welzow-Süd II die Auswirkungen der Braunkohlenutzung auf das Klima in die Strategische Umweltprüfung einzubeziehen.

‘In Cancún mühen sich deutsche Delegierte um eine Lösung für das Klimaproblem und zu Hause wird nicht mal bei klimarelevanten Großprojekten Klimaschutz auch nur bedacht. Das muss sich ändern’, sagt Anike Peters, Klima-Expertin von Greenpeace. ‘Es ist eine Schande, dass hier geplant wird, ohne die Auswirkungen auf das Klima und die Menschen zu bedenken. Gerade in den ärmsten Regionen der Welt sind die Auswirkungen durch den Klimawandel heute schon zu spüren.’

Lausitzer Braunkohletagebaue befeuern Klimawandel

In der Lausitz laufen derzeit die Planverfahren für drei neue Braunkohletagebaue. Ab dem Jahr 2020 sollen dort weitere 680 Millionen Tonnen Kohle abgebaut werden. Alleine die Braunkohle des geplanten neuen Tagebaus Welzow-Süd II wird bei ihrer Verbrennung 210 Millionen Tonnen Kohlendioxid freisetzen. Insgesamt plant der dort ansässige Energiekonzern Vattenfall sogar fünf neue Braunkohletagebaue in der Lausitz. Damit will Vattenfall noch über die Mitte des Jahrhunderts hinaus an der klimaschädlichen Verstromung von Braunkohle festhalten.

Bislang sind die globalen Auswirkungen des Braunkohletagebaus Welzow-Süd II auf das Klima aus der Strategischen Umweltprüfung ausgeklammert. ‘Das ist juristisch nicht gerechtfertigt. Eine Strategische Umweltprüfung dient ja gerade dazu, alle Umweltauswirkungen eines Vorhabens aufzuzeigen und zu bewerten. Dazu gehört eben auch das Klima. Dieser Rechtsfehler muss behoben werden’, argumentiert die von Greenpeace mit dem Antrag betraute Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Die auf Klimaschutz spezialisierte Rechtsanwältin hat dazu ein detailliertes Rechtsgutachten verfasst.

Braunkohle ist der klimaschädlichste aller Energieträger: Eine Tonne Braunkohle verursacht bei der Verbrennung etwa eine Tonne klimaschädliches Kohlendioxid.
Wird in Deutschland weiter auf Braunkohleverstromung gesetzt, können die Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht erreicht werden. Bis zum Jahr 2020 müssen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Greenpeace fordert, bis zum Jahr 2030 schrittweise aus der Braunkohlenutzung auszusteigen und einen Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare Energien bis zur Mitte des Jahrhunderts voranzutreiben.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /