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Photovoltaik: Französische Regierung beschließt dreimonatiges Moratorium

Rechtsanwälte Frankreich

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Nach einem Ministerialtreffen vom 2. Dezember 2010 wurde angekündigt, dass die französische Regierung im Bereich der Photovoltaik die Reißleine ziehen will. Grund ist die unerwartet hohe Anzahl von Netzanschlussanträgen für Photovoltaikanlagen bei der ERDF, Tochtergesellschaft der EDF und Betreiber des französischen öffentlichen Stromnetzes.


Zurzeit sind Photovoltaikprojekte mit einer Gesamtleistung von ca. 4.000 MW in der Warteschleife der ERDF, während die französische Regierung einen Zuwachs von lediglich 500 MW pro Jahr kalkuliert hatte. Infolge dessen werden die für Ende 2012 gesetzten Ziele schon in diesem Jahr erreicht.

Um die aufgrund der hohen Subventionen im Solarbereich anfallenden Kosten zu dämpfen, hatte die französische Regierung schon im August dieses Jahres im Schnellverfahren die Tarife für gewerbliche Betreiber um durchschnittlich 12 % herabgesetzt, obwohl die alten Tarife bis zum 31. Dezember 2011 gelten sollten.

Diese Maßnahme hat jedoch die Betreiber nicht davon abgehalten neue Anträge zu stellen, sondern diese dazu verleitet schnellstmöglich vollständige Anträge einzureichen, um geltende Tarife zu sichern und zukünftigen Herabsetzungen zu entgehen.

Durch den „Décret n°2010-1510“ (Ministerialerlass) vom 9. Dezember 2010 hat die französische Regierung ein dreimonatiges Moratorium erlassen, während dessen die Mehrzahl der laufenden Projekte suspendiert und keine neuen Anträge angenommen werden.

Zusammengefasst wurden folgende Punkte beschlossen:

Art. 1: Für einen Zeitraum von drei Monaten ab Veröffentlichung des Erlasses (10. Dezember 2010) wird die Verpflichtung zur Stromabnahme suspendiert. Während dieser Zeit, kann kein neuer Antrag gestellt werden.

Art. 2: Art. 1 findet keine Anwendung auf PV-Anlagen mit einer Nennleistung unter 3 kWp

Art. 3: Art. 1 findet keine Anwendung für Antragsteller, die den technischen und finanziellen Vorschlag zum Netzanschluss (sog. PTF) der ERDF vor dem 2. Dezember 2010 gegenüber dieser angenommen haben.

Art. 4: Art. 3 gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die Anlage innerhalb von 18 Monaten ab Eingang der Annahmeerklärung des PTF bei der ERDF in Betrieb genommen wird. Es sind jedoch Verlängerungsmöglichkeiten vorgesehen.

Art. 5: Nach der dreimonatigen Suspendierung, müssen die Antragsteller in der Warteschleife der ERDF, die nicht die Voraussetzungen von Art. 2 oder 3 erfüllen, erneut einen Netzanschlussantrag einreichen.

Dieser Erlass bedeutet für viele Antragsteller eine große Rechtsunsicherheit, da ein erneuter Antrag unter geänderten und zu sehr wahrscheinlich herabgesetzten Tarifen erfolgen wird.

Inwieweit diese Maßnahmen überhaupt gesetzmäßig sind, insbesondere in Hinblick auf ihren rückwirkenden Anwendungsbereich, bleibt abzuwarten. Rechtliche Verfahren wurden schon angekündigt.

Während dessen wird sich die französische Regierung am 20. Dezember 2010 mit Akteuren der Solarbranche treffen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu besprechen. Diese Bedingungen sollen bis Mitte Februar 2011 stehen. Mal sehen!

Christophe Klinkert
Rechtsanwalt
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