© www.greenpeace.de
© www.greenpeace.de

Erhöhung der Grenzwerte für radioaktive Belastung von Lebensmitteln verantwortungslos

Gesundheitsministerium muss Grenzwerterhöhung zurücknehmen

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace übt Kritik daran, dass Österreich die geltenden Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan am vergangenen Wochenende deutlich erhöht hat. Durch die Festlegung von "Notgrenzwerten" können seit dem 27. März Lebensmittel und Futtermittel aus Japan, die über den bisherigen gesetzlichen radioaktiven Grenzwerten liegen, ganz legal nach Österreich geliefert werden. "Die Erhöhung der Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln ist grob fahrlässig und widerspricht zudem geltendem EU-Recht", kritisiert Claudia Sprinz, Konsumentensprecherin von Greenpeace.

"Die EU schafft damit eine absurde Ausnahmeregelung: Lebensmittel aus Japan dürfen nun höhere radioaktive Belastungen aufweisen als Produkte aus Österreich selbst oder Einfuhren aus allen anderen Ländern. Begründet wird dies seltsamerweise mit einer 'nuklearen Notstandssituation'. Ein nuklearer Notstand ist aber für Europa, also auch für Österreich, in keiner Weise gegeben. Greenpeace fordert das österreichische Gesundheitsministerium auf, die Grenzwerterhöhung zurückzunehmen", führt Sprinz aus.

Die AGES bestätigt Greenpeace gegenüber schriftlich, dass sich Österreich bei der Kontrolle von Lebensmitteln aus Japan derzeit nach den Grenzwerten der am 25. März beschlossenen Eilverfügung der Europäischen Union (EU-Verodnung Nr. 297/2011, in Kraft seit dem 27. März) richtet. Diese sieht für radioaktives Cäsium-134 und Cäsium-137 erhöhte Grenzwerte von 400 Becquerel/Kilogramm (Bq/kg) für Säuglingsnahrung, 1000 Bq/kg für Milcherzeugnisse und 1250 Bq/kg für alle anderen Nahrungsmittel vor.

Die bisher gültigen Grenzwerte für Lebensmittel und Lebensmittelimporte für Cäsium-134 und -137 liegen bei 370 Bq/kg für Säuglingsnahrung und Milcherzeugnisse und 600 Bq/kg für andere Lebensmittel (EU-Verordnung 733/2008).

Aus Sicht von Greenpeace ist die Zulässigkeit dieser Maßnahme nicht mehr gegeben, weil sich die Europäische Union im Vertrag von Lissabon zu einer Vorgehensweise verpflichtet, die den Schutz der Bevölkerung und ein hohes Maß an Umweltstandards, sowie die Einhaltung des Vorsorgeprinzips vorsieht. "Die Grenzwerte müssen sich an der Frage der Gesundheit der Bevölkerung, nicht aber an aktuellen wirtschaftlichen Fragen zu orientieren haben", ergänzt Claudia Sprinz. "Wenn die europäische Union Notfallmaßnahmen setzt, dann soll sie solche Notfallmaßnahmen setzen, die ein hohes Maß an Gesundheitsschutz für die Bevölkerung und ein hohes Maß an Umweltschutz vorsehen."

Sämtliche europäischen Verträge sehen zudem vor, dass alle Mitgliedsstaaten weiterhin berechtigt sind, Ausnahmen von europäischen Regelungen dann zu treffen, wenn die Gesundheit von Menschen betroffen ist. Das ist im vorliegenden Fall zutreffend. Aus Greenpeace-Sicht können daher die Mitgliedsstaaten ihre Grenzwerte weiter aufrechterhalten oder sogar bis hin zu Einfuhrverboten verschärfen.



Verwandte Artikel:


_____
Weitere Infos: Greenpeace Österreich

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /