© Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
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Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Ökostromgesetzes 2012

Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker schlägt Änderungen vor

1.) Der im Begutachtungsentwurf des Ökostromgesetzes 2012 vorgesehene Abbau der angestauten Warteliste bei gleichzeitiger Hinnahme einer Förderminimierung von 30% ist aus kaufmännischer Sicht nicht akzeptierbar und würde den Konkurs der Anlagenerrichter bedingen. Reduktion ja, aber nicht in diesem Ausmaß. Natürlich müssen die eingereichten Anträge umgesetzt werden. Dabei ist aber auch auf die weitere Umrüstung auf erneuerbare Energie im vermehrten Umfang Rücksicht zu nehmen. Der Förderbeitrag aus dem Systemnutzungsentgelt ist dabei von 17% auf insgesamt 25% jährlich zu erhöhen, wobei die Differenz zur Gänze der PV-Förderung zuzurechnen ist. Eine Reduktion dieser Förderung ist nur bei gleichzeitiger Verlängerung des Vertragszeitraumes vorstellbar, um eine wirtschaftlich sinnvolle Anlagenerrichtung und -betreibung zu ermöglichen.

2.) Wir fordern die gänzliche Aufhebung der Deckelung des Förderbudgets unter der Vorraussetzung einer kontinuierlichen Förderung über einen größeren Zeitraum (z.B. 5 Jahre) und unter Berücksichtigung kaufmännischer Anforderungen. Dadurch wird sowohl dem Gewerbe als auch der produzierenden PV-Anlagenbranche die Möglichkeit geben, Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen und zu sichern, sowie Wertschöpfung und Kaufkraft in Österreich zu garantieren.

Die derzeit vorgeschlagene Abgabenregelung bestraft jene Teilnehmer bzw. Konsumenten mit dem kleinsten Stromverbrauch. Aus diesem Grunde schlagen wir eine Tarifregelung, wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt, vor.

Netzebenen Zählpunkt-Pauschale Forderung 1 15.000 30.000 2 15.000 30.000 3 15.000 30.000 4 15.000 20.000 5 3.300 4.000 6 300 350 7 15 18

Generell ist die in der Ökostromnovelle vorgesehene Abgabenregelung aus unserer Sicht weder zielführend noch zukunftsweisend. Sie regt nicht zum Stromsparen an und bestraft eigentlich das nicht verbrauchte Kilowatt. Sinnvoll ist eine Beitragsregelung bezogen auf eine verbrauchte Kilowattstunde zum Stichtag X auf Basis der Gesamtverbrauchsmenge mit einem Aufschlag auf den Mehrverbrauch in den folgenden Jahren. Für Großverbraucher ist ein verminderter Betrag unter gleichen Bedingungen vorzuschlagen. Dadurch werden die Verbraucher zum Sparen anregen und gleichzeitig auch die Möglichkeit geschaffen, den Atomstromanteil in Österreich zu reduzieren.

3.) Die Einstellung der Ansuchen auf Fördermöglichkeit bei aufgebrauchten Fördermitteln (§ 14 (3)) lehnen wir aus Gründen der Kontinuierlichkeit ab. Dies führt zum Verlust der Planungssicherheit und neu geschaffener Arbeitsplätze. Jeder Interessent einer Anlage zur Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien muss die Möglichkeit haben, die entstehenden Kosten für die Errichtung, Wartung und Betrieb zu jedem Zeitpunkt kalkulieren zu können.

4.) Langfristige Tarife und Planungssicherheit müssen für Investoren und Betriebe auf Jahre hindurch möglich sein. Vorstellbar ist jedoch, dass die Fördertarife jährlich den Marktgegebenheiten angepasst werden (Erhebung eines jährlichen Index durch die Statistik Austria). Des Weiteren ist anzunehmen, dass aufgrund des zu erwartenden Anlagenzuwachses die Gesamtkosten fallen werden und sich daraus eine Möglichkeit einer Reduzierung des Förderanteils ergibt. Die vom Ministerium vorgeschlagene Fördermengenreduktion von 5% / 10% in Abhängigkeit vom halbjährlichen Installationsvolumen (5 MW / 7,5 MW) ist aus Kalkulations- und Wirtschaftlichkeitsgründen undurchführbar, da zum Zeitpunkt der Planung und des Angebotsstadiums auf diese Art eine fixe / seriöse Kostenzusage unmöglich wird und damit auch eine Finanzierung durch ein Kreditinstitut undurchführbar ist.

5.) Sollte die derzeit zur Begutachtung vorliegende Ökostrom-Novelle ohne Änderungen beschlossen werden, würden damit Industriebetriebe und größere Mittelbetriebe zwar um bis zu 25% der Ökostromkosten entlastet - hingegen Kleingewerbe, -handel, Fremdenverkehr und Privatverbraucher zw. 13 und 46% mehr belastet werden. Eine Rücksichtnahme auf das von der Politik gewünschte und volkswirtschaftlich notwendige Energiebewusstsein wird dadurch ebenso wenig erreicht, wie eine kontinuierliche Arbeitsplatzsicherung.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /