Umweltkriterien für öffentliche Beschaffung von Fahrzeugen

Die Europäische Kommission will Umweltkriterien für die öffentliche Beschaffung von Fahrzeugen und Verkehrsdienstleistungen einführen

Brüssel - Gegenstand des Richtlinienvorschlags sind Fahrzeuge, die von öffentlichen Stellen und von Betreibern, die öffentliche Nahverkehrsleistungen erbringen, beschafft werden. Dabei ziehen die Vergabebehörden die Lebenszykluskosten für CO2- und Schadstoffemissionen sowie den Kraftstoffverbrauch als Vergabekriterien heran. Diese Kriterien sind zuerst fakultativ, ab 2012 dann verbindlich vorgeschrieben. Ziel ist die Verringerung des Kraftstoffverbrauchs sowie des CO2- und Schadstoffausstoßes von Kraftfahrzeugen. Die Maßnahmen werden in erster Linie Stadtbewohnern zugute kommen.

‘Die Bemühungen öffentlicher Stellen zur Förderung umweltfreundlicher und Kraftstoff sparender Fahrzeuge sollten auf europäischer Ebene unterstützt werden, indem dieselben Marktregeln für alle Hersteller in der gesamten Europäischen Union gewährleistet werden’, sagte Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot, zuständig für Verkehr.

Öffentlich beschaffte Güter und Dienstleistungen stellen einen wichtigen und herausgehobenen Markt dar. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Richtlinie langfristig die Nutzung umweltfreundlicher und Kraftstoff sparender Fahrzeuge fördern und ihre Kosten aufgrund von Größeneinsparungen senken wird. Mit dem Vorschlag wird eine frühere Richtlinie vom Dezember 2005 zur Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge geändert. Die Richtlinie hat in ihrer vorgeschlagenen geänderten Fassung nicht nur die Verringerung der Schadstoffemissionen, sondern auch des CO2-Ausstoßes und eine Verbesserung der Energieeffizienz zum Gegenstand. Sie konzentriert sich zudem nicht nur auf Lastkraftwagen, sondern gilt für alle Fahrzeugkategorien.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /