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EEG-Novelle 2012: Säge- und Holzindustrie fordert bessere Gesetze im Stromsektor

Die Holzindustrie ist der bessere energetische Nutzer (Copyright: BSHD).

Die Holzindustrie ist der bessere energetische Nutzer (Copyright: BSHD).

Zu wenig Anreize, zu unkonkret, zeitlich nicht umsetzbar – die Branche kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Energiegewinnung aus Biomasse und macht Verbesserungsvorschläge.

Berlin, 27. Mai 2011 – Die Bundesregierung will den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor beschleunigen und darum auch die Förderung der Stromerzeugung aus fester Biomasse neu regeln. „Doch viele der teilweise guten Ansätze in dem Gesetzentwurf werden in der Praxis nicht umgesetzt werden können“, kritisiert der Bundesverband der Säge- und Holzindustrie Deutschland e. V. (BSHD) in seinem zweiten Politikbrief an die Bundesregierung. Hauptkritikpunkte sind fehlende Investitionsanreize sowie die andauernde intransparente Förderstruktur. Der Entwurf unterstützt nach Ansicht des BSHD eher die großen Energieversorger, anstatt die für eine Energiewende notwendigen dezentralen Versorgungsstrukturen. „Trotz Potenzial wird es so in der Sägeindustrie keine weiteren Investitionen in Biomassekraftwerke geben“, warnt der BSHD. Der vorliegende Gesetzentwurf bringe insbesondere für die vielfach mittelständischen und kleinen Anlagenbetreiber keinen Anreiz.


Gesetzentwurf schafft nicht die notwendigen Investitionsanreize

Biomasse ist derzeit die einzige regenerative und vor allem grundlastfähige Regelenergie und leistet damit neben Windenergie den wichtigsten Beitrag zur Stromerzeugung. Unternehmen der deutschen Säge- und Holzindustrie betreiben zirka 45 Prozent der 248 Biomasseheizkraftwerke in Deutschland. Sie sind bereits aufgrund ihrer Produktionsweisen für den Betrieb von Biomasseheizkraftwerken prädestiniert. „Wir sehen bei etwa 200 Betrieben unserer Branche ein Potenzial für Investitionen in neue Kraftwerke“, prognostiziert Lars Schmidt, geschäftsführender Vorstand beim BSHD. Vor allem Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sind für die Unternehmen attraktiv. Lars Schmidt: „Die Holzindustrie hat geradezu ideale Voraussetzungen für die Stromproduktion aus Biomasse. Im Rahmen der Energieerzeugung kann die Wärme zur Holztrocknung eingesetzt und der Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden. Dadurch erzielen wir deutlich höhere Wirkungsgrade als beispielsweise die großen Biomassekraftwerke der Energieversorger.“ Doch der jetzige Gesetzentwurf verhindert laut Schmidt nicht nur weitere Investitionen zum Ausbau der KWK-Technik, sondern gefährdet zudem bestehende Anlagen.

Unklare Begrifflichkeiten: Ist Rinde ein „Sägenebenprodukt“?

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, dass für Sägenebenprodukte keine Rohstoffvergütung geleistet werden soll. Ob der Begriff „Sägenebenprodukte“ auch Rinde erfasst, ist unklar. Dabei ist der Einsatz von Sägewerksrinde für die Stromproduktion in Biomassekraftwerken ökologisch vorteilhaft. Der energetische Rohstoff fällt während der Holzverarbeitung als Reststoff an und ist somit vor Ort direkt verfügbar. Unnötige Brennstoffstransporte und die damit verbundenen Umweltbelastungen werden vermieden. Zudem steht die Rinde in keiner Flächen- und Nutzungskonkurrenz und ist damit nach Meinung des BSHD besonders vergütungswürdig.

Zeitrahmen zu kurz

Der BSHD kritisiert darüber hinaus den zeitlichen Rahmen der geplanten Verabschiedung des Gesetzes: „Die erforderlichen umfangreichen Prüfungen und die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen sind in der vorgegebenen Zeit kaum darstellbar“, sagt Lars Schmidt. Der Branchenverband tut sein Möglichstes: Der Bundesregierung liegt mit dem heutigen Tag ein mehrseitiges Manuskript mit Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen zur EEG-Novelle 2012 vor.
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