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Europäisches Parlament verabschiedet Verbraucherschutzrichtlinie

Das Europäische Parlament hat am 23. Juni 2011 in der Abstimmung grünes Licht für die neue Verbraucherschutzrichtlinie gegeben, die den Verbrauchern größeren Schutz gegenüber unredlichen Handelspraktiken gewährt.

Der Wortlaut, den die ungarische Ratspräsidentschaft ausgearbeitet hatte und der jetzt auch vom EP angenommen wurde, wird den Verbraucherschutz in der ganzen Europäischen Union im Falle von Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, und beim Fernverkauf verbessern, wobei auch der wachsende Internethandel inbegriffen ist.

Laut der Richtlinie kann der Käufer nun innerhalb von bis zu vierzehn Tagen vom Kauf zurücktreten, wozu er bisher sieben Tage lang berechtigt war, weiterhin wird harmonisiert, welche Angaben dem Verbraucher vor Vertragsabschluss mitzuteilen sind. Demzufolge müssen sich die Händler davon vergewissern, dass sich die Verbraucher über den Rechtsakt des Vertragsabschlusses im Klaren sind und ihren Willen zum Vertragsabschluss eindeutig zum Ausdruck bringen. Die Händler dürfen dem Käufer zukünftig keine keine höheren Gebühren wegen der Nutzung verschiedener Zahlungsmodalitäten anrechnen, außer solcher, die die Händler selbst zu zahlen haben. Die Rechtsvorschrift schreibt auch vor, dass die Händler nach dem Verkauf dazu verpflichtet sind, über einen Telefonanruf zum Normaltarif erreichbar zu sein.

Die Mitgliedsstaaten müssen die neuen Regelungen innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie einführen.

Die Europäische Kommission hat Oktober 2008 einen Vorschlag zur Abänderung bzw. Zusammenlegung von vier Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Union vorgelegt. Der Zweck der Änderung bestand darin, die Regelung zu vereinfachen, die Vertragsabschlussrechte der Verbraucher zu klären, sowie darin, dass die Mitgliedsstaaten innerhalb der minimalen Harmonisierungsregelungen auch strenger gefasste Vorschriften annehmen können. Nach den vierzehn Ratssitzungen und nach den sechs trilateralen Abstimmungen mit dem Europäischen Parlament haben die Mitgliedsstaaten schließlich am 15. Juni die Kompromissfassung der ungarischen Ratspräsidentschaft angenommen, die am Tag danach auch vom Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz verabschiedet wurde. Jetzt hat die Plenarsitzung des EP dem Gesetzestext ihren Segen erteilt.

Quelle: Ungarischer Vorsitz des Rats der Europäischen Kommission


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /