© Global 2000
© Global 2000

Atommüll: Exporte in Nicht-EU-Länder sollen verboten werden

EU-Abgeordnete fordern striktere Regeln

Exporte radioaktiver Abfälle in Länder außerhalb der EU sollen verboten werden, die Verbringung abgebrannter Brennstäbe in Nicht-EU-Staaten soll hingegen zulässig sein, wenn diese nach dem Recycling wieder in die EU eingeführt werden, so das Parlament am Donnerstag. Exporte innerhalb der EU sollen nur erlaubt sein, wenn dies durch bilaterale Übereinkommen geregelt ist.

Die Abgeordneten fordern weiterhin striktere Regeln für den Schutz und die Ausbildung der Arbeitnehmer, strengere Kontrollen und Befugnisse nationaler Behörden sowie mehr Forschung in Alternativen zur Endlagerung der Abfälle in tiefen geologischen Formationen.

Laut der neuen Richtlinie müsste jeder Mitgliedstaat Politiken und Programme aufstellen, um zu gewährleisten, dass abgebrannte Brennstäbe und radioaktive Abfälle sicher gehandhabt und entsorgt werden. Auch müssten sie nationale Inventare verfassen und Pläne für die Verwaltung von Anlagen, auch nach deren Schließung.

Romana Jordan Cizelj (EVP, Slowenien) erklärte in der Plenardebatte: "Das Europäische Parlament hat mehrmals eine Richtlinie über die Handhabung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen gefordert. Die Ereignisse in Fukushima haben gezeigt, dass wir Recht hatten. wir begrüßen die Richtlinie und fordern, dass sie strenger und klarer wird".


Ausfuhren in Nicht-EU-Länder

Einer der strittigsten Punkte in den Debatten im Parlament war die Frage, ob es erlaubt werden sollte, radioaktive Abfälle in Länder außerhalb der EU zu exportieren. Im Gegensatz zu dem Vorschlag des Energieausschusses hat das Plenum heute dafür gestimmt, Exporte in Nicht- EU-Länder zu verbieten. Der entsprechende Änderungsantrag des Ausschusses wurde mit 311 zu 328 Stimmen, bei 7 Enthaltungen verschoben.

Die S&D und die ALDE Fraktion, hatten den ursprünglichen Kommissionsvorschlag unterstützt, wonach jeder Mitgliedstaat für die Entsorgung des Abfalls, der in seinem Land produziert wird, verantwortlich ist und Exporte in andere Mitgliedstaaten nur in von bilateralen Abkommen geregelten Fällen zulässig sind.

Das Plenum nahm die Vorschläge der S&D Fraktion an, wonach radioaktive Abfälle unter keinen Umständen in Nicht-EU-Staaten ausgeführt werden dürfen und die Verbringung abgebrannter Brennstäbe in Nicht-EU-Staaten nur zulässig ist, wenn diese nach dem Recycling wieder in die EU eingeführt werden.

Die Grüne/EFA Fraktion hatte gefordert, dass Exporte nur innerhalb der EU und nur in geringen Mengen möglich sein sollen und die VEL/NGL Fraktion wollte Exporte auch innerhalb der EU verbieten.

Arbeitnehmersicherheit und stärkere Untersuchungsbefugnisse für nationale Behörden

Die Abgeordneten bestehen darauf, dass Arbeitnehmer, die mit radioaktiven Abfällen zu tun haben ausreichend geschützt und ausgebildet werden müssen. Nationale Behörden sollen stärkere Untersuchungsbefugnisse erhalten, unter anderem muss die zuständige Regulierungsbehörde " befugt sein, regelmäßig Bewertungen der nuklearen Sicherheit vorzunehmen, Untersuchungen und Kontrollen durchzuführen sowie bei Bedarf – auch während der Stilllegungsphase – Durchsetzungsmaßnahmen bei den Anlagen zu treffen".

Forschung über Alternativen für hochradioaktive Abfälle

Das Parlament hat die Idee unterstützt, die Forschung in Alternativen zu der Endlagerung der Abfälle in tiefen geologischen Formationen zu fördern. Dies im Gegensatz zu der Kommission, die diese Art der Endlagerung als die sicherste Alternative für hochradioaktive Abfälle ansieht.

Die Kommission hat ihren ursprünglichen Vorschlag im November 2010 veröffentlicht. Rechtsgrundlage der Richtlinie ist der Euratom-Vertrag, womit das Parlament nur konsultiert wird. EU-Mitgliedstaaten müssen die Stellungnahme des Parlaments abwarten, bevor sie ihre endgültige Entscheidung treffen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /